Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist Anträge des Naturschutzbunds und der Schutzgemeinschaft Filder ab. Die beiden Verbände wollten erreichen, dass der Bau für den Abschnitt von Stuttgart 21 am Flughafen vorerst gestoppt werden soll.
Stuttgart - Die Bahn kann an Stuttgart 21 rund um den Manfred-Rommel-Flughafen weiterbauen. Die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder (SGF) sowie des Stuttgarter Ablegers des Naturschutzbundes (Nabu) gegen die Baugenehmigung haben keine aufschiebende Wirkung. Das hat der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden – und sich danach wegen der Corona-Pandemie in den Notbetrieb bis voraussichtlich 19. April verabschiedet. Ob diese eingeschränkte Tätigkeit Auswirkungen auf die mündliche Verhandlung der Klagen hat, die am 28. Mai vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht stattfinden soll, ist noch nicht abzusehen.