Eine Woche vor der Abstimmung im Landtag über das „Stuttgart 21“-Kündigungsgesetz hat der Verkehrsausschuss den Entwurf durchfallen lassen.

Berlin - Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat seinem Vorstand im Konflikt um das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ den Rücken gestärkt. Nach einer Sitzung am Mittwoch erklärte das Gremium, es unterstütze „den Vorstand bei der Umsetzung des Projektes vollumfänglich“.

Weiter hieß es, der Aufsichtsrat gehe davon aus, „dass das Land Baden-Württemberg seiner vertraglichen Projektförderungspflicht ...uneingeschränkt nachkommt“. Die Erklärung ist eine Reaktion auf Vorwürfe, die Bahn habe nicht rechtzeitig vor Abschluss der Finanzierungsvereinbarung im April 2009 aktualisierte Kalkulationen über höhere Kosten veröffentlicht, obwohl sie ihr bekannt gewesen seien.

 

Kündigungsgesetz durchgefallen

Unterdessen hat der Verkehrsausschuss des baden-württembergischen Parlaments das Kündigungsgesetz zu Stuttgart 21 durchfallen lassen. Bei der Sitzung am Mittwoch hätten die Abgeordneten das umstrittene Vorhaben mit großer Mehrheit abgelehnt, teilte der Landtag mit. Der Ausschussvorsitzende, Rudolf Köberle (CDU) begründete die Ablehnung unter anderem damit, dass die Finanzierungsvereinbarung keine Kündigung vorsehe und das Gesetz die Ausstiegskosten nicht detailliert angebe.

Die grün-rote Landesregierung, die den Gesetzesentwurf eingebracht hat, will diesen am 28. September im Parlament scheitern lassen und damit wie von der Verfassung vorgesehen einer Volksabstimmung zu führen. SPD und Grüne sind in der Frage „Stuttgart 21“ uneins.