Um eine Volksabstimmung durchführen zu können,  fordern Juristen von Politik und Projektpartnern richtige Vorgaben der Nachfinanzierung .  

Stuttgart - Projektkritische Juristen haben die Koalitionäre von Grünen und SPD vor falschen Vorgaben für eine Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 gewarnt. Nach ihrer Einschätzung fehlt bei einer Verteuerung des geplanten Tiefbahnhofs und seiner Zulaufstrecken über die maximal veranschlagten 4,52 Milliarden Euro hinaus die parlamentarische Grundlage für das Vorhaben. Die Folge sei, so Rechtsanwalt Bernhard Ludwig von der Gruppe Juristen zu Stuttgart 21, dass dann nicht mehr über ein Ausstiegsgesetz, sondern nur über die Fortsetzung des Projekts abgestimmt werden müsse: "Dann müssen die Befürworter von Stuttgart 21 um die erforderliche Mehrheit bangen." Bahn-Chef Rüdiger Grube hatte bekanntlich 4,52 Milliarden Euro zur "Sollbruchstelle" für das Projekt erklärt.

 

Die Juristen fordern die neue Landesregierung zudem auf, vor Durchführung einer Volksabstimmung die offene Frage der Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung des Projekts durch das Land zu klären. "Die Verfassungswidrigkeit ist ein absolutes K.-o.-Kriterium, unabhängig von der politischen Einstellung, die auch den Schadenersatzforderungen von Bahn-Chef Grube jede Grundlage entzöge", so Ludwig. Überdies gibt es nach seiner Ansicht laut den Finanzierungsverträgen keine Zahlungsverpflichtung des Landes über die Grenze von 4,52 Milliarden Euro hinaus. Wenn sich die Projektpartner nicht auf eine Nachfinanzierung einigen könnten, bestehe ein außerordentliches Kündigungsrecht "ohne Verpflichtung zum Schadenersatz", erklärte Ludwig.