Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Plan
Die SPD hat am 8. September 2010 einen Antrag auf einen landesweiten Volksentscheid über Stuttgart 21 beschlossen. Am 28. Oktober hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP den Antrag der SPD auf Volksabstimmung abgelehnt. Die Regierung war der Meinung, eine Volksabstimmung über ein Ausstiegsgesetz sei verfassungswidrig.

 

Verfassung
Die Artikel 59 und 60 der Landesverfassung regeln die Rahmenbedingungen für einen Volksentscheid. Gesetzesvorlagen werden von der Regierung, von Abgeordneten oder vom Volk durch Volksbegehren eingebracht. Ein Volksbegehren kommt zustande, wenn mindestens ein Sechstel der Wahlberechtigten es befürwortet. Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Landtag abgelehnte Vorlage zur Volksabstimmung bringen. Das könnte nun geschehen.

Quorum
Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens 33,3 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen.
(Jörg Nauke)