Die EU hat einen Antrag der Projektgesellschaft für Stuttgart 21 auf Baumfällungen genehmigt. Der Zeitpunkt hat für die Bahn eine wichtige Bedeutung.

Stuttgart - Darauf hat die Projektgesellschaft für Stuttgart 21 lange gewartet: Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) kündigte am Dienstag auf Anfrage an, dass die Bahn voraussichtlich noch im Februar die Genehmigung zur Fällung von zwei Juchtenkäfer-Verdachtsbäumen am Rand des Rosensteinparks erhalten kann. Dort soll der Tunnel nach Bad-Cannstatt auf die neue Neckarbrücke treffen.

 

Das Eba hatte bereits Ende Dezember 2016 mit der Erstellung der so genannten Planänderung für Abschnitt begonnen. Weil die Bäume in einem streng geschützten Fauna-Flora-Habitat (FFH) stehen, musste die Bonner Behörde eine Stellungnahme der EU-Kommission zu dem erheblichen Eingriff im Schutzgebiet abwarten. Das positive Votum der EU sei nun eingegangen, so die Auskunft des Eba.

Das Gebiet ist streng geschützt

Um die Fällgenehmigung im FFH-Gebiet zu erteilen, würden allerdings noch „Zuarbeiten“ der Bahn erwartet, so ein Eba-Sprecher. Sobald diese vorlägen, könne der Änderungsbescheid zur bestehenden Baugenehmigung „zeitnah“ erlassen werden, sodass die Fällungen noch im Februar erfolgen könnten. Der Zeitpunkt ist für die Bahn wichtig, denn innerhalb der Vegetationsperiode, die vom 1. März bis zum 30. September reicht, wäre die Fällungen nicht möglich, und Stuttgart 21 steht trotz der vor zwei Wochen vom Bahn-Aufsichtsrat akzeptierten Verlängerung der Bauzeit von Ende 2021 auf Ende 2024 weiterhin unter Zeitdruck.

Die Genehmigung, so der Sprecher, könne nach Zuarbeit der Bahn bereits in den nächsten Tagen ausgesprochen werden und werde auf der Eba-Internetseite veröffentlicht. Sie kann grundsätzlich beklagt werden. Die Gruppe der Parkschützer hatte in den letzten Wochen in Netz über das Datum der Fällung spekuliert, weil am 9. Dezember zwei Bäume am Zanthweg, also am Hang zwischen Schloss Rosenstein und dem Neckar, gefällt worden waren. Bei diesen, so das Eba, bestand nicht der Verdacht einer Besiedelung mit den unter strengem Artenschutz stehenden Juchtenkäfer.