Unabhängig davon ist offen, wie die neue grün-rote Landesregierung im Lenkungsausschuss agieren wird. Kontrovers wird nämlich beispielsweise auch der vermeintlich zu leistende Schadensersatz für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Projektabbruchs diskutiert. Der neue Innenminister Reinhold Gall (SPD) behauptete 2010, das Land werde „allein viele hundert Millionen an Konventionalstrafe für den Stopp des Projektes bezahlen müssen, weil bereits Aufträge in Milliardenhöhe vergeben wurden“. Beides ist falsch, wie Dokumente aus der Schlichtung belegen.

 

Was die Strafzahlung angeht, hat Gall womöglich den von Kefer in der Schlichtung genannten „Schadensersatz für bestellte Leistungen“ von 141 Millionen Euro großzügig aufgerundet. Und Aufträge in Milliardenhöhe sind nach Angaben der Bahn selbst auch noch nicht vergeben worden. Das Gesamtvolumen liege vielmehr bei 240 Millionen Euro, wie der Vorstand vor vier Wochen bestätigte. Hinzu kämen Planungskosten von 260 Millionen sowie angefallene Baukosten von 38 Millionen Euro. „Klar ist, dass bereits beauftragte Leistungen, die nicht zur Ausführung kommen, Ansprüche der Auftragnehmer auf Schadenersatz auslösen“, betonte die Bahn.

Laufende Vergabeverfahren könnten aufgehoben werden

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Christofer Hebel sagt dagegen, es müssten lediglich geschlossene und erfüllte Verträge wie der Abriss des Nordflügels bezahlt werden. Geschlossene Verträge aber, bei denen noch keine Leistung erfolgt sei, könnten von der Bahn problemlos gekündigt werden. Der Auftragnehmer habe zwar einen Anspruch auf entgangenen Gewinn, den der Gesetzgeber mit fünf Prozent ansetze – bei den von Kefer genannten 240 Millionen Euro wären dies aber nur zwölf Millionen Euro. Laufende Vergabeverfahren wie jene für den Tiefbahnhof und die Tunnels von mehr als einer Milliarde Euro könnten von der Bahn problemlos aufgehoben werden, wenn dies für sie plausibel erschiene, so der Rechtsanwalt. Schadensersatzpflichtig sei die Bahn da nicht.

Unabhängig davon ist offen, wie die neue grün-rote Landesregierung im Lenkungsausschuss agieren wird. Kontrovers wird nämlich beispielsweise auch der vermeintlich zu leistende Schadensersatz für bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Projektabbruchs diskutiert. Der neue Innenminister Reinhold Gall (SPD) behauptete 2010, das Land werde „allein viele hundert Millionen an Konventionalstrafe für den Stopp des Projektes bezahlen müssen, weil bereits Aufträge in Milliardenhöhe vergeben wurden“. Beides ist falsch, wie Dokumente aus der Schlichtung belegen.

Was die Strafzahlung angeht, hat Gall womöglich den von Kefer in der Schlichtung genannten „Schadensersatz für bestellte Leistungen“ von 141 Millionen Euro großzügig aufgerundet. Und Aufträge in Milliardenhöhe sind nach Angaben der Bahn selbst auch noch nicht vergeben worden. Das Gesamtvolumen liege vielmehr bei 240 Millionen Euro, wie der Vorstand vor vier Wochen bestätigte. Hinzu kämen Planungskosten von 260 Millionen sowie angefallene Baukosten von 38 Millionen Euro. „Klar ist, dass bereits beauftragte Leistungen, die nicht zur Ausführung kommen, Ansprüche der Auftragnehmer auf Schadenersatz auslösen“, betonte die Bahn.

Laufende Vergabeverfahren könnten aufgehoben werden

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Christofer Hebel sagt dagegen, es müssten lediglich geschlossene und erfüllte Verträge wie der Abriss des Nordflügels bezahlt werden. Geschlossene Verträge aber, bei denen noch keine Leistung erfolgt sei, könnten von der Bahn problemlos gekündigt werden. Der Auftragnehmer habe zwar einen Anspruch auf entgangenen Gewinn, den der Gesetzgeber mit fünf Prozent ansetze – bei den von Kefer genannten 240 Millionen Euro wären dies aber nur zwölf Millionen Euro. Laufende Vergabeverfahren wie jene für den Tiefbahnhof und die Tunnels von mehr als einer Milliarde Euro könnten von der Bahn problemlos aufgehoben werden, wenn dies für sie plausibel erschiene, so der Rechtsanwalt. Schadensersatzpflichtig sei die Bahn da nicht.