Krongut Der Mittlere Schlossgarten mitsamt der Bäume ist Teil des sogenannten Kronguts, das sich einst im Besitz des letzten Königs von Württemberg, Wilhelm II., befand. Noch vor seinem Thronverzicht am 30. November 1918 wurde zwischen ihm und dem neuen baden-württembergischen Staat ein Abkommen geschlossen, wonach ein Großteil seiner Besitztümer - Gebäude, Güter und Grundstücke - in den Besitz des republikanischen Landes überführt werden sollte. Mittlerweile verwaltet die Abteilung Vermögen und Bau im Finanzministerium das Krongut.

 

Eigentumsverhältnisse Die frühere CDU-FDP-geführte Landesregierung hat der Bahn eine Teilfläche des Mittleren Schlossgartens zur dauerhaften Nutzung für den Bau und Betrieb des unterirdischen Bahnhofstrogs überlassen. Weitere Flächen, wie etwa das Areal für die Zentrale des Grundwassermanagements, wurden dem Konzern zur zeitlich befristeten Nutzung übergeben. Alle Flächen verbleiben aber formal laut Übergabevereinbarung im Eigentum des Landes. Die Höhe der ebenfalls vertraglich fixierten Entschädigungszahlungen, die die Bahn für die Nutzung an das Land zu entrichten hat, steht nach Angaben des Finanzministeriums nach wie vor nicht fest.