Die Bahn muss Stuttgart-21-Kritikern nach einem Vergleich des Verwaltungsgerichtshofs geheim gehaltene Brandschutzunterlagen zugänglich machen.

Stuttgart/Mannheim - Der Vergleich des Verwaltungsgerichtshofs (Az: 10 S 2314/18) erlaubt dem Kläger und Stuttgart-21-Kritiker, seinem Rechtsanwalt und seinem Berater nach Angaben des Mannheimer Gerichts vom Freitag Akteneinsicht. Dabei sind nur Notizen erlaubt, keinerlei Ablichtungen. Der Kläger, ein Bauingenieur aus Stuttgart und Mitglied der S21-kritischen „Ingenieure 22“, hatte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart einlegt. Er war auf Basis des Umweltinformationsgesetzes vor den Kadi gezogen.

 

Die Begründung der Bahn

Brandschutzfragen dürfen nach seiner Ansicht keine Geheimsache der Bahn sein, über die sie lediglich „überschlägliche Berechnungen“, aber keine Details bekannt macht. Die Begründung der Bahn, die Unterlagen dürften wegen Gefährdung von US-Einrichtungen in Stuttgart nicht in die Hände von Terroristen fallen, sei nicht stichhaltig. Vielmehr erfordere diese Situation ein besonderes Maß an überprüfbarer Sicherheit.

Die Fluchtwege aus den Stuttgarter Tunneln liegen den Ingenieuren besonders am Herzen. Der Kläger sagte: „Wir dürfen in den Stuttgarter Tunneln nicht sehenden Auges die Möglichkeit einer Katastrophe wie bei der Gletscherbahn Kaprun zulassen, wo 150 der 162 Passagiere bei einem Brand zu Tode kamen.“ Er bezweifele, dass die Bahn mit ihrem Versprechen ungefährlicher Fluchtwege im gesamten Stuttgarter Tunnelsystem richtig liege.