Die DB hat noch nicht für Flächen gezahlt, die ihr für die Erstellung des Tiefbahnhoftrogs im Schlossgarten überlassen wurden.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn (DB) hat dem Land bisher noch keine finanzielle Entschädigung für solche Flächen gezahlt, die der DB für die Herstellung des Tiefbahnhoftrogs im Mittleren Schlossgarten dauerhaft oder zeitweise überlassen worden sind. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Landtagsgrünen hervor. Laut einer Vereinbarung aus dem Jahr 2003 sollten Gutachter den Wert der Grundstücke zunächst bewerten. Diese Expertisen seien aber "noch nicht erstellt", so Finanzminister Willi Stächele.

 

Die Landtagsgrünen zeigten sich verwundert darüber, dass acht Jahre nach der Vereinbarung noch keine Bewertung der Areale - es handelt sich um Baustelleneinrichtungsflächen sowie das Grundstück für die Grundwassermanagementzentrale - vorliegt. Aus Dokumenten, die der Antwort des Finanzministeriums beigefügt sind, ergibt sich zudem, dass die Bahn bis zum 30. September 2010 zumindest offiziell nicht im Besitz jener Fläche war, auf der nach Fällung der ersten Bäume im Schlossgarten einen Tag später mit den Arbeiten für die Zentrale des Grundwassermanagements begonnen wurde.

Bahn hat sich gegen Schadenersatzansprüche abgesichert

Während der frühere Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) am nördlichen Rand des Schlossgartens bereits im August den Besitzer wechselte, ging besagtes Grundstück laut Übergabeprotokoll genau um Mitternacht zum 1. Oktober in den Besitz der zuständigen Bahntochter DB Projektbau über. Zur Erinnerung: am 30.September war es im Schlossgarten zu jenem folgenschweren Großeinsatz der Polizei gekommen, bei dem nach offiziellen Angaben mehr als 100 protestierende Stuttgart-21-Gegner, aber auch einige Polizisten, verletzt worden waren.

Das Finanzministerium erklärte auf StZ-Anfrage, die Baumfällungen hätten "auf bereits übergebenen Flächen stattgefunden". Aus dem Übergabeprotokoll geht auch hervor, dass die Bahn sich gegenüber den beauftragten Unternehmen, aber auch gegenüber dem Land gegen Schadenersatzansprüche abgesichert hat. Jener Absatz, wonach die Bahn für die von diesen Firmen verursachten Schäden uneingeschränkt haftet, wurde handschriftlich gestrichen.