Die Erwiderung auf die Klage der Bahn wird bis Monatsende bei Verwaltungsgericht eingereicht. Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Finanzierung ist absehbar.

Stuttgart - Die Partner der Deutschen Bahn AG beimProjekt Stuttgart 21 werden Ende Januar ihre Klageerwiderung gegen die Bahn beim Verwaltungsgericht Stuttgart einreichen. Der Termin war mit einer Fristverlängerung seit April 2017 verschoben worden. Es geht um gigantische Summen.

 

Der Aufsichtsrat der Bahn hatte nach der ersten Kostenexplosion des Projekts von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro beschlossen, sich die zwei Milliarden Zusatzkosten anteilig von den S-21-Projektpartnern Land, Stadt und Region Stuttgart sowie dem Flughafen zu holen. Den im Jahr 2009 unterschriebenen Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 hatte das Land verhandelt, damals war das von der CDU geführte Innenministerium zuständig, heute ist es das Verkehrsressort mit Minister Winfried Hermann (Grüne). Pikantes Detail am Rande: Zwei Tage vor der Vertragsunterzeichnung hatte Bahnchef Hartmut Mehdorn seinen Rücktritt angekündigt.

Unendliche Mitzahlungpflicht

In der Klage der Bahn geht es nicht mehr nur um die zwei Milliarden. Der Schienenkonzern liest aus einer Sprechklausel im Vertrag eine unbegrenzte Mitzahlungspflicht der Partner heraus. Der aktuelle Stand lautet so: S 21 wird sich nach der jüngsten Kostenberechnung der Bahn auf bis zu 7,9 Milliarden Euro verteuern. Die neue Infrastruktur soll statt wie im Vertrag vorgesehen 2019 Ende 2024 in Betrieb gehen. Die strittige zu finanzierende Summe liegt nun bei 3,4 Milliarden Euro.

Die Summe habe eine Region erreicht, die an den Atomausstieg erinnere, sagt ein Anwalt, oder an die Schmieder-Insolvenz, da habe es auch erfolglose Klagen gegen Land gegeben. – Das Bohrunternehmen Flow-Tex mit Firmenchef Manfred Schmieder aus Ettlingen hatte mit krimineller Energie in den 90er-Jahren einen Schaden von umgerechnet 3,2 Milliarden Euro verursacht. Die Bahn fordert in ihrer Klage die Anpassung des alten Finanzierungsvertrages. Dabei solle die Risikoverteilung aus Paragraf 8 angewendet werden. Die Summe würde wohl nach Bedarf fortgeschrieben werden.

Vertrag soll angepasst werden

Ursprünglich waren für Stuttgart 21 drei Milliarden Euro Bausumme und 1,5 Milliarden Euro Risikopuffer vorgesehen. Beim Puffer sind die Zahlungsanteile von der Bahn weg und deutlich zu Lasten der Partner hin verschoben. Die Stadt zahlte zum Beispiel an den drei Milliarden ursprünglicher Bausumme 31,6 Millionen Euro, also rund ein Prozent, und zwar in acht Jahresraten von Januar 2010 an. Den ursprünglichen Risikotopf füllte die Landeshauptstadt mit 260,4 Millionen Euro, das war ein Anteil von 17,4 Prozent. Bei Baukosten von nun bis zu 7,9 Milliarden müsste die Stadt nach Rechnung der Bahn sich mit weiteren 591,6 Millionen Euro am Risikobudget beteiligen.

2018 voraussichtlich keine Verhandlung

Die Beklagten lesen die Sprechklausel („Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die Bahn und das Land Gespräche auf.“) wörtlich. Man spricht, lehnt aber jede weitere Zahlung ab. „Wir bauen keine Bahnhöfe“, lautet unisono die Argumentation der Beklagten, die einige hundert Seiten Klageerwiderung und viele Ordner mit Verwaltungsvorgängen bei Gericht einreichen werden. Zudem trage man keine Schuld an der Baumisere mit ihren Verzögerungen und Kostensteigerungen Der vom Verwaltungsgericht festgesetzte Streitwert-Maßstab für Gerichts- und Anwaltsgebühren liegt bei 30 Millionen Euro.

Alle S-21-Partner verteidigen sich mit eigenen Anwälten, stimmen sich aber ab. Die Stadt hat für die Koordination 2017 eine Stelle für eine Juristin geschaffen. Der Weg zum Urteil wird voraussichtlich ein langer sein. 2018 sei nicht mehr mit der Verhandlung zu rechnen, sagt ein Verfahrensbeteiligter. Und wer auch immer in der ersten Instanz unterliege, werde in die nächste gehen. Für einen Kompromiss sehe man keine Möglichkeit mehr, dafür gehe es um zu viel Geld.