Von der nächsten Woche an will die Bahn mit den Rodungsarbeiten im Schlossgarten beginnen. Doch noch hat das Eisenbahnbundesamt kein grünes Licht gegeben.

Stuttgart - Von der nächsten Woche an will die Bahn nach ihrem erst jüngst vorgestellten Zeitplan für Stuttgart 21 nicht nur mit dem Abriss des Südflügels beginnen, sondern auch jene 176 Bäume versetzen oder fällen lassen , die im Mittleren Schlossgarten im Bereich des Baufelds stehen. Allerdings hat das Eisenbahnbundesamt (Eba) als Aufsichtsbehörde dafür noch kein grünes Licht gegeben, die Rodungsarbeiten könnten sich daher um einige Zeit verzögern.

 

Grund dafür ist die sogenannte Maßnahmenplanung zur Einhaltung von artenschutzrechtlichen Bestimmungen, die das Eba bereits im Oktober 2010 von der Bahn angefordert hat. Insbesondere geht es dabei um den Juchtenkäfer sowie seltene Vogel- und Fledermausarten. Das Eba habe der Vorhabenträgerin aufgegeben, rechtzeitig vor weiteren Baumfällungen im Schlossgarten zusätzliche artenschutzrechtliche Untersuchungen anzustellen und gegebenenfalls erforderliche Schritte aufzuzeigen, die Schäden vermeiden oder begrenzen könnten, erklärte dazu am Dienstag eine Eba-Sprecherin.

Bei der Bonner Behörde eingereicht

Besagte Unterlagen wurden von der Bahn auch bei der Bonner Behörde eingereicht. Sie würden derzeit im Bundesamt sowie in den Fachbehörden vor Ort geprüft werden, so die Sprecherin. Die Zustimmung des Eba stehe daher noch aus. Bis diese erfolgt sei, dürften unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250.000 Euro keine Bäume gefällt werden. Eine zeitliche Prognose abzugeben, wann die Bahn mit der Entscheidung rechnen könne, sei leider nicht möglich.

Die Bahn selbst ist derweil zuversichtlich, in den nächsten Tagen einen positiven Entscheid zu erhalten und die Arbeiten nach Zeitplan umsetzen zu können, wie ein Sprecher betont. Es gehe nur noch um einige Detailfragen. Die betroffenen Bäume im Baufeld seien im Übrigen frei von Juchtenkäfern . Wie bevölkerte Bäume geschützt werden könnten, habe man hinreichend dargelegt.

Der Naturschutzbund BUND sieht sich hingegen bestätigt und hält die Rechtslage für eindeutig, so der Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. „Im Schlossgarten dürfen bis auf Weiteres keine Bäume gefällt werden.“ Daher dürfe es auch keine vorbereitenden Arbeiten und keinen Polizeieinsatz geben, so Frieß. Es bestehe ohnehin kein Grund zur Eile, da auch die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zum Grundwassermanagement abgewartet werden müsse. Der VGH hatte im Dezember einer Klage des BUND gegen den Planänderungsbeschluss stattgegeben und angeordnet, ergänzend artenschutzrechtliche Bestimmungen festzuschreiben. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens darf die Bahn nicht an der Anlage weiterbauen.