Die Baumfällarbeiten für „Stuttgart 21“ haben ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe drei Strafbefehle beantragt.

Stuttgart -  Die Baumfällarbeiten der Deutschen Bahn für das umstrittene Bahnprojekt „Stuttgart 21“ haben juristische Folgen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft habe einen Strafbefehl gegen drei Männer im Alter von 31 bis 51 Jahren beantragt, sagte eine Sprecherin der Behörde der Nachrichtenagentur dapd am Freitag. Den Männern werde vorgeworfen, gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben.

Bei den Beschuldigten handelt es sich den Angaben zufolge um einen Projektabschnittsleiter, einen Projektingenieur und einen Beauftragten für Umweltschutz der Firma, die die Baumfällungen plante. Die Männer sollen im Oktober 2010 die Fällung einer großen Platane im Schlossgarten veranlasst haben, obwohl sie wussten, dass in dem Baum möglicherweise die geschützten Juchtenkäfer lebten. Nachträglich seien in dem Baum tatsächlich Juchtenkäferlarven gefunden worden.

Es habe zu dem Käfervorkommen ein entsprechendes Gutachten gegeben, sagte die Sprecherin weiter. Dieses hätten die Beschuldigten jedoch zunächst zurückgehalten, um eine Verzögerung der Baumfällarbeiten zu vermeiden. Sie hätten das Gutachten erst wenige Stunden vor den geplanten Fällungen an das Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständige Behörde weitergeleitet.