Nach „sorgfältiger Prüfung“ der zahlreichen Unterlagen sei das RP zu dem Ergebnis gekommen, dass der von drei auf 6,8 Millionen Kubikmeter erhöhten Grundwasserentnahme „keine unüberwindbaren Hindernisse entgegen stehen“, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Im Anhörungsbericht sei aber auch deutlich gemacht worden, dass „bei der Bauausführung die von den zuständigen Fachbehörden geforderten zahlreichen Nebenbestimmungen und Auflagen von der Bahn einzuhalten sind“, sagte der Regierungspräsident Johannes Schmalzl.

 

So fordert die Behörde, dass während des Baus und der Wasserentnahme nicht nur das Grundwasserströmungsmodell der Bahn, sondern auch ein weiteres Modell eingesetzt werden muss. Bei den Arbeiten, vor allem dem Aushub für den Tiefbahnhof und dem Betonieren der Seitenwände und Fundamente, soll das Grundwasser vor den Baugruben abgezweigt, gereinigt und überwiegend in grundwasserführende Schichten zurückgepumpt werden. Dazu dient das sogenannte Grundwassermanagement, dessen blaue Rohre bereits montiert sind. Mit dem zweiten Modell will das Regierungspräsidium sicherstellen, dass die von der Bahn ermittelten Daten überprüft werden können. Nur so werde dem Schutz der Heil- und Mineralquellen „in ausreichendem Maße Rechnung getragen“.

Das Eisenbahnbundesamt prüft nun die Pläne und den Anhörungsbericht – und entscheidet dann. Es ist damit zu rechnen, dass das EBA sein Okay zu den Plänen gibt. Die Bahn drängt darauf, die Genehmigung möglichst rasch zu bekommen und nennt den September 2014 als spätesten Termin. Im Herbst sollen nämlich die Bauarbeiten für den S-21-Trog beginnen, die eine erhöhte Wasserentnahme erfordern.