Gibt es auch Gründe gegen eine Klage?

In Zeiten der Debatte über größere Bürgerbeteiligung könnten sich die Oppositionsfraktionen mit einer Klage dem Vorwurf aussetzen, diese nicht ernst zu nehmen. Rülke versichert, er sei nicht gegen die Beteiligung der Bürger, aber sie dürften nicht in eine Abstimmung geführt werden, deren Ergebnis ohnehin von einem Gericht kassiert werden könne: „Denn die Bahn wird nicht klaglos den Verlust von 824 Millionen Euro Landeszuschuss hinnehmen.“ Der Konzern werde wohl nicht akzeptieren, dass das Land Verträge kündige, die gar keine Kündigung vorsehen.

Beobachter interpretieren das Schweigen der CDU zu einer möglichen Klage auch so, dass die Fraktion sich nicht sicher sei, ob sie sich einer Befragung der Bürger und damit einer Befriedung des Dauerkonfliktes entgegenstellen will. Beteiligte sich die Opposition in den bevorstehenden Werbe-Kampagnen vor der Volksabstimmung und würde zugleich gegen sie klagen, hinterließe das in der Öffentlichkeit womöglich einen widersprüchlichen Eindruck.

Könnten Klagen die Volksabstimmung verzögern?

Eine Verschiebung des Volksentscheids wäre denkbar, wenn die Opposition eine Klage mit einen Antrag auf einstweilige Verfügung koppeln würde. Würde der Staatsgerichtshof diesem Antrag stattgeben, könnte der voraussichtliche Termin für die Volksabstimmung am 27.
November ins Wanken geraten.

Welche Ergebnisse der Volksabstimmung sind möglich?

Die Volksabstimmung könnte eine Kündigung der Finanzierungsvereinbarung des Landes zu Stuttgart 21 zur Folge haben, wenn mindestens 33,33 Prozent der Wahlberechtigten entsprechend votieren. Das wären 2,5 Millionen Baden-Württemberger. Zum Vergleich: Die Stuttgart-21-kritischen Grünen kamen bei der Landtagswahl im März auf 1,2 Millionen Stimmen. Das politisch ungünstigste - aber nicht unwahrscheinliche - Ergebnis wäre, wenn die Gegner des Projektes auf eine Mehrheit der Stimmen kämen, aber das Quorum von einem Drittel verfehlten.

Ist das Resultat der Abstimmung für alle Beteiligten verbindlich?


Die Gegner und Befürworter von Stuttgart in der Landesregierung wollen das Votum akzeptieren. Stuttgart-21-Gegner und Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagt: „Selbstverständlich ist das Ergebnis der Volksabstimmung verbindlich - und das für alle. Damit auch alle das Ergebnis akzeptieren können, müssen auch alle dafür sorgen, dass das Quorum von einem Drittel aller Wahlberechtigten auf jeden Fall erreicht wird.“ Offen ist noch, ob sich das Bündnis der Stuttgart-21-Gegner dem Ergebnis im Fall einer Niederlage beugt.