Die Materie ist komplex, dabei ist der verhandelte Gegenstand ebenso sensibel wie bedeutsam – schließlich geht es um den Umgang mit dem Grundwasser beim Bau des Stuttgart-21-Tiefbahnhofs. In einem öffentlichen Verfahren werden nun die Risiken geprüft.
Stuttgart - Die Materie ist komplex und manches Kürzel für den Laien eher kryptischer Natur, wenn von PFAs die Rede ist oder dem siebten PÄV. Dabei ist der Gegenstand, der verhandelt wird, ebenso sensibel wie bedeutsam: schließlich geht es um den Umgang mit dem hohen Gut des Grundwassers beim Bau des neuen Tiefbahnhofs mitten im Stuttgarter Talkessel. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hat jetzt bestätigt, dass das von der Deutschen Bahn AG beantragte sogenannte Planänderungsverfahren (PÄV) am Montag offiziell startet (wir haben berichtet). Und dies ist, vereinfacht gesagt der Beginn eines langwierigen, öffentlich durchgeführten Prozesses, bei dem noch einmal auch die Risiken der Baumaßnahme ausgelotet und geprüft werden.
Notwendig geworden ist das von der Aufsichtsbehörde RP im Auftrag des Eisenbahnbundesamtes (Eba) durchgeführte Verfahren überhaupt nur, weil die Bauherrin Bahn AG aus den Baugruben speziell im unmittelbaren Bahnhofsbereich wohl deutlich mehr Grundwasser abpumpen muss als ursprünglich geplant. In Rede stehen 6,8 Millionen Kubikmeter, nachdem in der Vergangenheit von maximal drei Millionen Kubikmetern ausgegangen worden war. Den Nachtrag erklärt der Schienenkonzern mit neuen Detailuntersuchungen, bei denen sich die Bodenschichten durchlässiger als erwartet erwiesen hätten.
Baugrube muss trocken bleiben
Dieser Umstand wirkt sich auf das Grundwassermanagement aus, das im aktuellen Verfahren Gegenstand der Betrachtung ist. Damit das Trogbauwerk für den Durchgangsbahnhof – Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.1 – nämlich gebaut werden kann, muss die Baugrube trocken sein. Deshalb soll der Grundwasserspiegel lokal abgesenkt, das kühle Nass durch oberirdisch verlegte Leitungen abgepumpt und in einer Aufbereitungsanlage gereinigt werden, ehe es wieder in den Untergrund eingeleitet wird. Für den Start der Tiefbauarbeiten, geplant für Anfang 2013, genügt laut Bahn eine Grundwassermanagementanlage. Die Genehmigung dafür steht allerdings auch noch aus. Bekanntlich waren nach einem Protest des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Schutz des Juchtenkäfers Nachbesserungen nötig.
Aufgrund der erwarteten größeren Wassermengen ist nun aber mittelfristig sogar eine zweite Aufbereitungsanlage notwendig, die auf dem Gelände des abgerissenen Südflügels entstehen soll. Allerdings gilt auch: In anderen Bereichen – etwa beim Bau der Schienenverbindung aus der Innenstadt Richtung Ober- und Untertürkheim – müssen 600 000 Kubikmeter Wasser weniger abgepumpt werden als geplant. Das Regierungspräsidium ist jedenfalls bestrebt, „den von den Planänderungen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Mitwirkungsmöglichkeit sicherzustellen“, wie RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs versichert. Eigens deshalb sei dafür gesorgt worden, dass das Verfahren außerhalb der Ferien stattfinde.
Gegner befürchten Schäden an den Bäumen
Alle Unterlagen können nun vom kommenden Montag an bis zum 9. Oktober eingesehen werden. Einwendungen sind dann noch bis 23. Oktober bei der Stadt oder dem RP möglich. Voraussichtlich Anfang kommenden Jahres wird es zudem eine öffentliche Anhörung geben, bei dem das Thema in all seinen Facetten beleuchtet wird.Kritiker im Umfeld der Stuttgart-21-Gegner befürchten, dass durch die Absenkung des Grundwasserspiegels die Bäume im Schlossgarten und das Mineralwasser gefährdet werden könnten. Anwohner angrenzender Wohngebiete sorgen sich, dass es zu Absenkungen im Boden kommen und Schäden an Häusern entstehen könnten. All diese Fragen werden im Rahmen des Verfahrens behandelt. Wie berichtet, plant die Bahn unabhängig davon Mitte September eine Informationsveranstaltung.
Einsichtnahme: Die Unterlagen liegen aus im Stadtplanungsamt, Eberhardstraße 10, zweites Untergeschoss. Geöffnet ist das Büro montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Verfügbar sind sie auch im Internet: www.rp-stuttgart.de