Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind erneut vor Gericht gescheitert. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies am Freitag ihre Klage gegen die Stadt Stuttgart auf ein Bürgerbegehren zurück.

Stuttgart - Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind erneut vor Gericht gescheitert. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies am Freitag ihre Klage gegen die Stadt Stuttgart auf ein Bürgerbegehren zurück. Mit diesem wollten die Projektgegner erreichen, dass die Stadt aus dem Milliardenprojekt aussteigt und sich nicht an den Kosten beteiligt.

 

Nach Ansicht der Kläger ist die Mischfinanzierung des Milliardenvorhabens verfassungswidrig. Die Vorsitzende Richterin Sylvia Thoren-Proske sagte dagegen: „Ein Kündigungsgrund wegen verfassungswidriger Mischfinanzierung liegt nicht vor.“