Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Das Ministerium nennt sechs Gründe, warum die Vorwürfe der Deutschen Bahn nicht zu halten seien, und bezieht sich dabei auf Angaben des Eba, das als Bahnaufsicht dem BMVBS unterstellt ist:

 

Verfahrensdauer: Alle von der DB in einer Tischvorlage genannten „kritischen“ Planfeststellungsverfahren seien laut Eba dort „seit 2008 abgeschlossen“ und damit sogar „vor Abschluss der Finanzierungsvereinbarung“. Zur Erläuterung: Ein großer Teil der Planungs- und Genehmigungsverfahren zu S 21 ist gleichwohl noch offen, was das Eba aber auf andere Gründe zurückführt. Bahnunterlagen: Das Eba kritisiere seinerseits die „erheblichen Mängel“ in der Qualität der von der DB vorgelegten Unterlagen, heißt es weiter im BMVBS-Dossier. So habe der Konzern zum Beispiel „veraltete Maße“ bei den Planungsänderungen verwendet. Zudem wird der „erhebliche Zeitbedarf“ der DB für die Erstellung und Korrektur von Planänderungsunterlagen bemängelt. Planänderungen: Verfahrensverzögerungen bei S 21 ergeben sich laut Dossier „vor allem aus unzureichenden und während der Planfeststellungsverfahren durch die DB AG geänderten Antragsunterlagen“ und durch die „zahlreichen Planänderungen nach Abschluss der Verfahren“. Einflussmöglichkeiten: Das Eba habe auf die Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt „nur einen sehr eingeschränkten Einfluss“, schreiben die BMVBS-Experten. Nur rund zwölf Prozent der Gesamtdauer eines Verfahrens sei ein Vorgang zur Bearbeitung beim Eba.

Die Anhörungsverfahren führe das Land durch, wobei der „Vorhabenträger“, also die DB, auch dabei „Mitwirkungspflichten“ habe. „Das Eba hat hier weder Fach- noch Rechtsaufsicht noch anderweitige Einflussmöglichkeiten.“ Personalausstattung: Auch den Vorwurf, das Eba sei unterbesetzt, weist das BMVBS zurück. Die personelle Ausstattung des beim Eba für S 21 zuständigen Sachbereichs Karlsruhe/Stuttgart trage „der Bedeutung der dort bearbeiteten Großverfahren hinreichend Rechnung“. Zudem seien „verschiedene Arbeitspakete“ an andere Standorte verlagert und so der Sachbereich entlastet worden. Bürgerbeteiligung: Schließlich betonten Bund und Behörde, dass die Entscheidungen des Eba auch das Ziel einer frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit verfolgten. Man wolle dem politischen Anspruch nach Transparenz entsprechen. „Bürgerbeteiligung kann bei Großprojekten spätere kostenaufwendige Konflikte verhindern“, heißt es. Das Ministerium und das Eba verweisen in dem Dossier ausdrücklich auf das neue „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung“, das Minister Ramsauer am 6. November der Öffentlichkeit vorgestellt habe. Am 29. November, so heißt es, sei das Handbuch auch „dem Vorstandsvorsitzenden der DB AG übermittelt“ worden. Und weiter: „Das Handbuch sollen sowohl die Behörden als auch die DB AG umsetzen.“