Planfeststellung: Bei Stuttgart 21 sind zwei von sieben Planungsabschnitten noch nicht genehmigt: der Abstellbahnhof Untertürkheim sowie die Flughafenanbindung und die Rohrer Kurve. Damit ist die Strecke von Rohr bis zum unterirdischen Bahnhof Flughafen-Terminal einschließlich der S-Bahn-Trasse durch Leinfelden-Echterdingen gemeint. Hier sollen die S-Bahn-Gleise von den aus Richtung Zürich kommenden ICE mit benutzt werden. Die Projektgegner auf den Fildern wollen über Alternativtrassen entlang der Autobahn diskutieren. Der Münchner Verkehrsberater Martin Vieregg hält eine separate Neubaustrecke für die Gäubahn zwischen Flughafen und Rohr für nötig. Nach heutiger Planung kreuze die Gäubahn zweimal die S-Bahn. Das bringe Behinderungen. Außerdem dürfe der ICE nur Tempo 60 fahren. Zu beachten ist auch, dass in der Schlichtung beschlossen wurde, die Gäubahntrasse nicht aufzugeben. Sie müsste aber an den neuen Tiefbahnhof angeschlossen werden.

 

Verkehrsaufkommen: Professor Ullrich Martin weist darauf hin, dass sich im Laufe der Planung die Rahmenbedingungen auf den Fildern geändert hätten. Deshalb müssten ständig weitere Untersuchungen vorgenommen werden. So änderten sich Zuggattungen (Wegfall des Interregio, Einführung des Interregio Express), die aus dem S-Bahn-Bau historisch bedingte besondere Situation im Umfeld der Terminal-Station, das S-Bahn-Betriebsprogramm (statt einer Reduzierung der S-Bahnen soll das Aufkommen beibehalten und vereinzelt erhöht werden) und das geplante Betriebsprogramm im Nah- und Regionalverkehr wegen fortschreitender Planung des Landes.

Kritik: In der Schlichtung ist die Bewertung der Leistungsfähigkeit von Kopf- und Tiefbahnhof durch Ullrich Martin ein entscheidender Streitpunkt gewesen. Die Kritiker warfen ihm vor, für Stuttgart 21 unrealistisch kurze Haltezeiten unterstellt und limitierende Engpässe außer Acht gelassen zu haben.