Die Stadt stellt klar: Das Zeltdorf im Schlossgarten muss bis spätestens 12. Januar abgebaut werden. Außerdem ist ein Teil des Schlossgartens demnächst völlig tabu.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Zelten war im Schlossgarten eigentlich schon immer verboten. Die Frage, wie lange das geduldete Zeltdorf der Protestierer gegen Stuttgart 21 dort noch stehen darf, ist geklärt: Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine Verfügung erlassen . Am Morgen des Donnerstag, 12. Januar, müssen die Zelte weg sein. Die Verfügung wird im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Sie regelt zwei Fragen: Zum einen müssen in dem Bereich von der Schillerstraße bis zur Cannstatter Straße „alle campingartigen Behausungen, Baumhäuser“ und alles Zubehör wie Tische, Schlafsäcke, Kochstätten und dergleichen bis um 8 Uhr am Morgen des 12. Januar entfernt sein. Zum anderen darf ein kleiner Bereich, in dem nach dem Zeitplan der Bahn vom 15. Januar an gebaut wird, „ab Beginn/Bekanntgabe der Einsatzmaßnahmen der Polizei“ nicht mehr betreten werden. Wann der Einsatz beginnt, ist noch nicht bekannt.

Zugang ermöglichen

Die Polizei hat im Falle von Protesten und Blockaden die Aufgabe, der Bahn den Zugang zu ermöglichen, damit das Unternehmen sein Baurecht ausüben kann. Dieser Bereich darf dann nur noch von Einsatz- und Rettungskräften und von Mitarbeitern der Bahn, von beauftragten Firmen oder Mitarbeitern des Landes Baden-Württemberg betreten werden.

Zwei Ausnahmeregeln habe man getroffen, sagt Markus Vogt, der Pressesprecher der Stadt: „Der Zugang zum Planetarium und zum Landespavillon ist gewährleistet.“ Wie diese Passagen eingerichtet und ob sie abgesperrt werden, sei nicht festgelegt. Das hänge vom Verlauf des Protestes und der Polizeieinsätze ab.

„Das musste ja so kommen“

Die Form der Allgemeinverfügung sei gewählt worden, weil die Zeltdorfbewohner „weder namentlich noch zahlenmäßig bekannt“ seien und das Lager auch „keine ordnungsgemäße Adresse“ habe. Die Verfügung trete in Kraft, wenn sie zwei Wochen lang öffentlich bekannt sei. Da kommende Woche wegen der Feiertage kein Amtsblatt erscheine, sei die Verfügung schon abgedruckt, um die Frist zu wahren. Sozialarbeiter der Stadt und die Polizei seien „regelmäßig mit den Bewohnern des Zeltdorfes in Kontakt“, so würden diese auch informiert, falls sie kein Amtsblatt in die Hände bekämen, so Vogt.

„Das wundert uns nicht, das musste ja mal kommen“, sagt Niko Zahn, der Sprecher der Zeltdorfbewohner, zu der Verfügung. Schließlich ist der von der Bahn geplante Zeitpunkt für Baumfäll- oder Verpflanzungsarbeiten am 15. Januar schon länger bekannt. Ein Teil der Camper sei schon abgezogen, als sie erfuhren, dass im Januar ein größerer Polizeieinsatz dräuen könnte, sagt Zahn. Es handele sich dabei um Personen, die nicht zum Kern der Protestbewegung des Zeltdorfes gehören, sondern sich quasi „angehängt“ hätten.

„Unmittelbarer Zwang“

Er rechne nicht damit, dass alle Bewohner einfach so gehen werden, sagt Niko Zahn, „auch wenn man mit Konfrontation natürlich nichts erreicht“. Für diesen Fall hat die Stadt als Polizeibehörde „unmittelbaren Zwang“ angeordnet, sprich eine Räumung durch die Polizei.

Wie die Parkschützer haben die Zeltbewohner ihre Zweifel daran, „ob die Baumfällungen überhaupt rechtlich zulässig sind.“ Schließlich seien sie „für den Baufortschritt jetzt noch gar nicht notwendig“, sagt Matthias von Herrmann, der Sprecher der Parkschützer. Außerdem hoffen die Projektgegner, dass eine Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (Bund) vor dem Verwaltungsgerichtshof , die vergangene Woche zum Baustopp für das Grundwassermanagement geführt hatte, auch das Entfernen der Bäume verhindern könne. Der Bund klagte, weil er zu Fragen des Artenschutzes nicht gehört worden war.