Der Termin für die Räumung des Schlossgartens steht, der Polizeieinsatz ist für die kommende Woche geplant. Derweil meldet sich OB Schuster zu Wort.  

Stuttgart - Seit das Eisenbahnbundesamt am 26. Januar sein Fällverbot zurückgenommen hat, darf die Bahn als Bauherrin von Stuttgart 21 aus rechtlicher Sicht das Baufeld im Mittleren Schlossgarten räumen. Nach einigen Verzögerungen haben sich Projektpartner und Polizei nun auf einen Termin für den Beginn des Großeinsatzes geeinigt, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann offiziell erklärte. Die Regierung habe sich mit der Bahn verständigt, so der Grünen-Politiker, der Polizeieinsatz werde nun vorbereitet.

 

Den genauen Termin, wann mit der Räumung der Zeltstadt als erstem Schritt und den anschließenden Baumarbeiten begonnen wird, will Kretschmann aus nachvollziehbaren Gründen nicht nennen. Sicher dürfte aber sein, dass die Arbeiten irgendwann in der nächsten Woche anstehen werden. Auch der Projektsprecher Wolfgang Dietrich bestätigte am Dienstag auf Anfrage, dass der Termin nun feststehe. Man habe von der Baufirma die feste Zusage, dass es trotz der momentanen Kälte bei der geplanten Versetzung der insgesamt 68 Bäume keine Probleme geben werde.

Eilanträge abgelehnt

Eigentlich hatte die Bahn schon in dieser Woche mit der Räumung des Baufelds im Schlossgarten beginnen wollen, der genaue Zeitplan war bereits mit der Polizeiführung im Detail besprochen. Wie berichtet, hatte die Polizei ihre Planungen dann aber kurzfristig mit der Begründung eingefroren, dass vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) noch über offene Verfahren zu den Baumfällungen entschieden werde müsse. Die Eilanträge des Umweltverbandes BUND, die Arbeiten aus Artenschutzgründen zu verbieten, waren dann vergangenen Freitag vom VGH abgelehnt worden.

Nun wollen die Projektgegner den Einsatz im Schlossgarten, gegen den sie massiven Widerstand angekündigt haben, mit einem weiteren Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart stoppen. In dem am Dienstag von den SÖS-Stadträten Gangolf Stocker und Hannes Rockenbauch gestellten Antrag fordert das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, das Land zu verpflichten, den Polizeieinsatz auszusetzen. Begründet wird das Ansinnen laut Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper diesmal nicht mit dem Artenschutz, sondern mit dem Schlichterspruch von Heiner Geißler, wonach alle gesunden Bäume versetzt werden müssen. Diese Bedingungen sei mit anderen Punkten, etwa dem Nachweis, dass der Tiefbahnhof 30 Prozent mehr Leistung bringe, bindend und von allen Seiten akzeptiert worden. „Wir wollen prüfen, ob der Schlichterspruch rechtlich verbindlich oder nur eine Farce ist“, betont von Loeper, der einräumt, mit diesem Vorstoß „juristisches Neuland“ zu betreten.

Empfehlung nur 68 statt 176 Bäume zu fällen

Dass der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, gilt als eher unwahrscheinlich. So gibt es einerseits einen Landtagsbeschluss, nach dem der Schlichterspruch um die Worte „nach Möglichkeit“ ergänzt wurde. Zudem haben sich die Projektpartner inklusive der grün-roten Landesregierung erst jüngst der Empfehlung eines Expertenforums angeschlossen, nur 68 der insgesamt 176 Bäume, die im Bereich des Baufelds stehen, zu fällen. Auch die Polizei sieht in diesem weiteren offenen Verfahren kein Problem. „Aus unserer Sicht entfaltet der Antrag keine Wirkung, die sich auf den Einsatz auswirkt“, so Polizeisprecher Stefan Keilbach. „Unsere Planungen laufen weiter.“

Unterdessen hat Oberbürgermeister Wolfgang Schuster dem derzeitigen Reigen an öffentlichen Briefwechseln ein weiteres Schreiben hinzugefügt. In einem Schreiben an Staatssekretär Klaus-Peter Murawski wirft Schuster diesem vor, Position und Aufgabenstellung der Stadt irreführend dargestellt zu haben. So treffe es etwa insbesondere nicht zu, schreibt Schuster „dass der Festlegung eines konkreten Zeitpunkts für den Polizeieinsatz zur Räumung des Zeltlagers im Mittleren Schlossgarten durch die Polizei verbindlich erst dann erfolgen kann, wenn eine diesbezügliche Aufforderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart vorliegt“.

Sofortvollzug gefordert

Unter anderem dieses Argument hatte Murawski jüngst in einem Brief an den Bahn-Technikvorstand Volker Kefer angeführt, der den Sofortvollzug der Baumarbeiten gefordert hatte. Die Stadt habe durch die Allgemeinverfügung den Ordnungsrahmen für den Polizeieinsatz geschaffen, widerspricht nun Schuster. Der VGH habe das bestätigt und zudem festgestellt, dass keine Entscheidungen zu erwarten seien, die dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Durchsetzung der Verfügung widersprächen. Er könne nicht verhehlen, schreibt Schuster am Ende seines Briefs, wenig darüber erfreut zu sein, „dass unsere Bemühungen im Sinne einer Projektförderung nun konterkariert werden“.