Das Verwaltungsgericht hat angeordnet, dass die Räumung nicht vor dem 23. Januar beginnt.

Stuttgart - Der Stuttgarter Schlossgarten wird vorerst nicht geräumt. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat angeordnet, dass der entsprechende Polizeieinsatz nicht vor dem 23. Januar beginnt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Das Gericht reagiere damit auf drei Eilanträge von Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart 21 und eine gewünschte Fristverlängerung seitens der Landeshauptstadt. Diese hatte nach Angaben eines Sprechers von sich aus angeboten, bis 20. Januar auf die Räumung zu verzichten. Nach ursprünglich Planung hätte der Schlossgarten ab diesem Donnerstag 8 Uhr geräumt werden dürfen.

 

Betreten von Teilen des Schlossgartens ein Grundrecht

In den drei Eilanträgen hatten die Projektgegner wie der Schriftsteller Heinrich Steinfest das Vorgehen der Landeshauptstadt angefochten. Die Kritik richtet sich etwa dagegen, dass die Stadt den Menschen untersagen wolle, von einem unbestimmten Zeitpunkt an und für unbestimmte Dauer Teile des Schlossgarten zu betreten. Dies verstoße gegen Grundrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, führte eine Anwältin an.

Das Gericht gab der Stadt bis Mittwochmittag Zeit, zu den Eilanträgen Stellung zu nehmen. Die Stadt beantragte jedoch mehr Zeit und bot an, bis zum 20. Januar nicht zu räumen. Das Gericht legte schließlich die vierte Kalenderwoche (ab 23. Januar) als frühesten Termin fest. „Das macht den Braten auch nicht fett“, sagte der Stadtsprecher. Das Gericht warf allerdings auch die Frage auf, ob der sogenannte „Sofortvollzug“ überhaupt aufrechterhalten bleiben soll, wenn sich die Arbeiten darüber hinaus noch weiter verzögerten.

Stadt: Räumung nur bei zeitnahem Fällen der Bäume sinnvoll

Der Stadtsprecher geht davon aus, dass die Räumungsverfügung für einige Monate gültig bleibt. Wie lange genau, sei jedoch nicht klar. Notfalls müsse sie erneuert werden. Er betonte erneut, dass die Räumung erst Sinn mache, wenn dann auch zeitnah mit dem Fällen der Bäume begonnen werde. In dem Schlossgarten zelten schon seit mehr als einem Jahr rund 50 Menschen. Sie protestieren damit gegen das Fällen der Bäume und den Umbau des Kopfbahnhofs in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof.

Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann appellierte unterdessen in einem Brief an Bahnchef Rüdiger Grube, mit dem Abriss des Südflügels zu warten, bis die offenen Fragen zur Räumung und zum Naturschutzkonzept geklärt sind. Es gebe beim Südflügel keinen Zeitdruck. Die Bahn solle ihren Zeitplan aktualisieren und ihn dann der Öffentlichkeit vorstellen.

Stuttgart-21-Gegner haben für diesen Donnerstag Proteste im Schlossgarten angekündigt. Sie wollen mit einer eigenen „Allgemeinverfügung“ symbolisch das „verhängte Sperrgebiet“ im Schlossgarten aufheben.