Das Eisenbahnbundesamt genehmigt ein neues Verfahren für den Bau des Fildertunnels bei Stuttgart 21. Der Projektsprecher kritisiert das langwierige Genehmigungsverfahren.

Stuttgart - Mitten in der scharfen politischen Debatte um Stuttgart 21 und wenige Tage vor der mit Spannung erwarteten Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn am 5. März hat das Projekt eine wichtige planungsrechtliche Hürde genommen. Das Eisenbahnbundesamt (Eba) genehmigte mit Datum vom 26. Februar die geänderten Pläne für den Bau des Fildertunnels, der in zwei Röhren vom neuen unterirdischen Hauptbahnhof über 9,5 Kilometer bis auf die Filder führt. Die Planänderung war nötig geworden, weil die Bauherrin Bahn statt der konventionellen bergmännischen Bauweise eine Tunnelvortriebsmaschine einsetzen will. „Der optionale Einsatz einer Tunnelvortriebsmaschine wird als gleichwertige Vortriebsmethode eingeschätzt. Ein höheres Risiko als bei der zunächst planfestgestellten Spritzbetonweise ist dabei nicht ersichtlich“, heißt es in dem Genehmigungsbescheid der Behörde.

 

Projektsprecher kritisiert die lange Verfahrensdauer

Das Eisenbahnbundesamt ordnete den Sofortvollzug an. Obwohl die Bahn die Fertigstellung auf Dezember 2021 verschob und in internen Papieren von Ende 2022 die Rede ist, was Kritiker für optimistisch halten, urteilt es: „Um den Fildertunnel zeitgerecht für die Inbetriebnahme des Gesamtprojekts zur Verfügung stellen zu können, ist ein Baubeginn dringend geboten.“ Alles spreche dafür, dass ohne weitere Verzögerungen mit den Baumaßnahmen zu beginnen sei. „Dieser Genehmigung erlaubt es, den Bauzeitplan einzuhalten“, sagte der Projektsprecher Wolfgang Dietrich, der die lange Verfahrensdauer von 29 Monaten kritisierte.

Laut dem S-21-Kommunikationsbüro werden die Arbeiten am Tunnelportal im Gewerbegebiet Fasanenhof nun intensiv fortgeführt. Vom Frühsommer an soll dort die Tunnelvortriebsmaschine der Firma Herrenknecht mit zehn Metern Durchmessern aufgebaut werden, die sich vom Fasanenhof aus Richtung Talkessel durch das Gestein frisst, in einer Kaverne unter dem Wagenburgtunnel wendet und dann die parallel verlaufende zweite Röhre auf die Filder gräbt. Die eigentlichen Tunnelarbeiten werden erst 2014 beginnen. „In diesem Jahr gehen wir noch nicht in den Berg“, sagte der Projektleiter Stefan Penn.

Hausbesitzer weigern sich Gestattungsverträge zu unterzeichnen

Mit seiner Genehmigung, gegen die innerhalb eines Monats Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden kann, setzt sich das Eba über mehr als 4000 Einwendungen hinweg. Hausbesitzer befürchten Schäden an ihrem Eigentum. Sie verweigern zudem die Unterschrift unter sogenannte Gestattungsverträge zur Unterfahrung ihrer Grundstücke, weil sie die Entschädigungen und Sicherungsleistungen der Bahn für unzureichend halten. Befürchtet wird, dass sich durch die Bauarbeiten im Gipskeuper, der bei Kontakt mit Wasser zu quellen beginnt, der Boden hebt.

Diese Einwände wies das Eba ebenso zurück wie Kritik am Brandschutzkonzept und an den nur 0,6 Meter dicken Tunnelwänden. Die Behörde sieht auch kein Problem darin, dass die Bahn erst in der Anhörung erklärt hatte, statt zweier Montage- eine Wendekaverne zu bauen. Genehmigt ist auch, dass der Abstand der Rettungsstollen zwischen den Röhren von 1000 auf 500 Metern verkürzt wird.