Stuttgart - Die Stuttgarter Netz AG (SNAG), ein Zusammenschluss von Privatbahninteressierten, muss den Kampf um oberirdische Gleisanlagen in Stuttgart aufgeben. Das Unternehmen hat beim Amtsgericht Stuttgart die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Gericht hat dies aber abgelehnt. „Mangels Masse“ werde der Antrag zurückgewiesen. Weder der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens noch Mitglieder des Aufsichtsrats waren am Montag zunächst für eine Stellungnahme zu erreichen. Unklar bleibt damit auch, wer die Kosten für den zurückliegenden Rechtsstreit um die Gleisflächen bezahlt.
Das Unternehmen besteht seit 2011
Im Oktober 2011 war die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen worden und bemühte sich seitdem darum, Teile der oberirdischen Schieneninfrastruktur nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 zu übernehmen. Es sei „nicht beabsichtigt, den Bau von Stuttgart 21 zu verhindern oder zu verzögern“, teilten die Initiatoren mit, in deren Reihen sich S-21-Kritiker befanden. Die Realisierung des Milliardenprojekts sei „Bedingung und Voraussetzung für das Geschäftsmodell der SNAG“, hieß es weiter. Dieses Konzept legte die SNAG im Jahr 2015 vor. Es ging von 100 Zügen werktäglich aus, die weiterhin oberirdisch in Stuttgart Station machen sollten. Dazu setzte die SNAG auf ein formales Stilllegungsverfahren, in dessen Rahmen sie ihr Interesse an der Übernahme und dem Weiterbetrieb der Anlagen hätte bekunden können. Mit dem Versuch, das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) dazu zu verpflichten, ein solches Verfahren anzuordnen, scheiterten die Privatbahner aber zunächst vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht (Az: 13 K 2947/12) und im Revisionsverfahren im Juli 2018 (Az: BVerwG 3 C 21.16) auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Bei der Stadt wartet man noch auf die Erstattung der Gerichtskosten
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht entschied auch, dass die SNAG als Klägerin „die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen“ zu tragen habe. Wie hoch die Summe ausfällt und ob sie bereits beglichen ist, wollte das Gericht nicht sagen. „Da die Entscheidung den Beteiligten noch nicht schriftlich übermittelt wurde, können weitere Auskünfte nicht gegeben werden“, teilt das Bundesverwaltungsgericht auf Anfrage mit. Die in der Entscheidung erwähnten Beigeladenen sind die Stadt Stuttgart und die Deutsche Bahn. Die Klage selbst richtete sich gegen das Eisenbahn-Bundesamt. Bei der Stadt etwa hat man Kosten in Höhe von 5119,23 Euro geltend gemacht, die sich laut Rathaus-Sprecher Sven Matis aus Anwaltskosten und Auslagen für Fahrten zusammensetzen. Da die Kostenfestsetzung durch das Gericht noch nicht erfolgt sei, sei auch noch kein Geld bei der Stadt eingegangen.
Auch der BUND fordert den Erhalt oberirdischer Gleise
Treibende Kraft hinter der SNAG war deren Vorstandsvorsitzender Rainer Bohnet. Er hatte im Rheinland schon erfolgreich nicht mehr genutzte Bahnstrecken zu neuem Leben erweckt. Zum Aufsichtsrat gehört unter anderem neben dem langjährigen Bahnmitarbeiter und Stuttgart-21-Kritiker Karl-Dieter Bodack auch Klaus Arnoldi, Vorstandsmitglied beim baden-württembergischen Landesverband des Verkehrsclub Deutschland (VCD). In dessen Räumen an der Tübinger Straße hatte die SNAG ihren Sitz.
Zuletzt hatte sich auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland für den Erhalt einiger oberirdischer Gleise am Hauptbahnhof auch nach Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs von Stuttgart 21 ausgesprochen.