Vor dem Urnengang zu Stuttgart 21 am 27. November erhalten alle Stimmberechtigten bis zum 6. November eine Abstimmungsbenachrichtigung.

Stuttgart - Ist der Stimmzettel zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 zu kompliziert – oder lässt er sich mit ein wenig gutem Willen doch verstehen? Die Frage spaltet die Gemüter. Auf dem Stimmzettel heißt es: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ’Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21 Kündigungsgesetz)’ zu?“ Wer will, dass Stuttgart 21 gebaut wird, muss mit Nein votieren - keine Kündigung der Finanzierungsverträge. Wer Stuttgart 21 beenden möchte, der sollte mit Ja stimmen – für den Ausstieg aus dem Projekt.

 

Diese Konstellation – das Nein gehört den Befürwortern, die Gegner sagen Ja – ist womöglich verwirrend, laut Innenminister Reinhold Gall aber unumgänglich. Denn die Landesverfassung kennt nur die Volksabstimmung über einen Gesetzesentwurf, über den mit Ja oder Nein abgestimmt wird. Der Gesetzentwurf wiederum leitet sich aus dem im Artikel 60 der Landesverfassung beschriebenen Weg ab, welcher ein Referendum in dem Fall ermöglicht, dass ein Drittel der Abgeordenten die Volksabstimmung beantragen, nachdem eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung im Parlament abgelehnt wurde. Eine Volksabstimmung über eine frei von der Regierung formulierte Frage nach dem Muster: „Sind Sie für oder gegen Stuttgart 21“ – das ist rechtlich nicht zulässig. Übrigens auch deshalb, weil Bahnprojekte Bundesangelegenheit sind und die Landesregierung nur den eigenen Finanzierungsanteil zur Abstimmung stellen kann, nicht das Projekt an sich.

Das Nein gehört den Befürwortern, die Gegner sagen Ja

Ministerpräsident Winfried Kretschmann nimmt den Ärger über die Formulierung der Abstimmungsfrage mit Humor. „Das ist immer eine Frage der Motivation“, sagt er. Soll heißen: Wer sich für das Thema Stuttgart 21 interessiert und sich auch für mehr Bürgerbeteiligung erwärmen kann, der vermag auch eine komplexe Fragestellung zu durchdringen. Wer will, der kann. Kretschmann zieht den Vergleich mit dem Führerschein. „Das ist der Grund, weshalb fast alle Menschen den Führerschein haben, obwohl sie dafür eine anspruchsvolle Prüfung bestehen müssen: die Motivation.“ Im Übrigen solle man auch nicht die Intelligenz der Menschen unterschätzen. „Der Mensch kann um sieben Ecken herum denken, dann schafft er es bei der Volksabstimmung auch um eine Ecke herum. Ansonsten wäre die Menschheit ein Haufen von Langweilern.“

Jedenfalls widerspricht Gisela Erler, Staatsrätin für Bürgerbeteiligung im Kabinett, den von der Opposition gern genährten Verdacht, der Stimmzettel sei womöglich absichtsvoll kompliziert formuliert. Die Fragestellung, abgestimmt zwischen Regierungszentrale und mehreren Ministerien, sei „ohne jeden Hintergedanken“, ausschließlich nach rechtlichen Gesichtspunkten ausgewählt worden, beteuert Erler. Behauptungen, die Regierung wolle die Bürger absichtsvoll verwirren, seien falsch. Außerdem kann sie Kritik nur schwer nachvollziehen. Der Stimmzettel sei in „klarer, verständlicher Sprache“ abgefasst. Andernorts „gab es schon kompliziertere Fragestellungen.“

Mit einer Broschüre will die Landesregierung die Bürger über das Für und Wider von Stuttgart 21 unterrichten. Die Argumente für einen Ausstieg werden im Verkehrsministerium von Winfried Hermann (Grüne) erarbeitet. Die Gründe, die gegen einen Ausstieg sprechen, fasst das Wirtschafts- und Finanzministerium von Nils Schmid zusammen. Die Broschüre soll bis 17. November an alle Haushalte verschickt werden. Die Wahlbenachrichtigung flattert schon früher ins Haus. Laut Landesabstimmungsleiterin Christiane Friedrich ist dies bis zum 6. November zu erwarten. Dem Kabinett liegt inzwischen der Entwurf eines „Volksabstimmungsknigges“ vor, der verhindern soll, dass sich die über Stuttgart 21 gespaltene grün-rote Koalition im Wahlkampf zerfleischt. „Wir wollen die unterschiedlichen Positionen respektieren und polemische Töne unterlassen“, sagt Regierungschef Kretschmann.

So wird am 27. November über Stuttgart 21 abgestimmt

Wahlrecht Wahlberechtigt ist bei der Volksabstimmung am 27. November, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, volljährig ist und am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.

Briefwahl Beim Referendum ist auch eine Briefwahl möglich. Innenminister Reinhold Gall (SPD) appelliert an die Kommunen, bei den Anträgen auf Briefwahl nicht pingelig eine Begründung einzufordern. Die ist, anders als bei der Landtagswahl, vorgeschrieben.

Ergebnis Innenminister Gall zeigt sich zuversichtlich, dass am Abend des 27. November bis spätestens 22 Uhr das Ergebnis des Referendums vorliegt. Die Kosten der Abstimmung beziffert das Innenressort auf etwas mehr als acht Millionen Euro.