Das Eisenbahn-Bundesamt gibt den geänderten Plänen für den Durchgangsbahnhof bei Stuttgart 21 sein Plazet. Zum Brandschutz trifft die Behörde weitgehende Äußerungen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hat den Bau von Fluchtreppenhäusern im Durchgangsbahnhof für Stuttgart  21 genehmigt. Die neuen Pläne umfassen auch Modifizierungen an den Gitterschalen genannten Zugängen, die an vier Stellen – am Bahnhofsturm, am Schlossgarten, am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz und an der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie – in die achtgleisige Durchgangsstation führen.

 

Die acht eingehausten Fluchttreppenhäuser – zwei je Bahnsteig – sind die sichtbarsten Veränderungen gegenüber den ursprünglichen, im Januar 2005 genehmigten Plänen. Sich wandelnde Anforderungen des Brandschutzes hatten die Aufgänge nötig gemacht. Sie führen von der Bahnsteigebene unter anderem auf das Dach des Bahnhofs – den geplanten Straßburger Platz – wie auch auf den begrünten Teil des im Schlossgarten liegenden Neubaus. Projektgegner hatten bemängelt, dass die Passagiere auch dort im Brandfall nicht in Sicherheit seien, da der Rauch ebenfalls über das Dach abgeleitet werde und sich dort ausbreite. Die Genehmigungsbehörde kommt aber zu einem anderen Schluss. Die sogenannten Lichtaugen entließen den Rauch erst in einer Höhe von drei Metern über dem Boden in die Luft. Die Rauchsäule selbst werde in einer Höhe von viereinhalb Metern vom Seitenwind getroffen, der Rauchstrahl „verwirbelt daher erst in einer Höhe von 7,5 Meter über der Geländeoberkante des Straßburger Platzes“. Eine Gefährdung der flüchtenden Personen und eine Behinderung der Feuerwehr hält das Eba daher für „unwahrscheinlich“.

Verweis auf funktionierende Lösung in Leipzig

Zweifeln, ob ein Ausstieg an die Erdoberfläche am Ende der Fluchttreppenhäuser technisch überhaupt möglich ist, wie sie von Projektkritikern immer wieder geäußert werden, hält der Eba-Bescheid eine vergleichbare Lösung am Leipziger City-Tunnel entgegen. „Die Machbarkeit derartiger Notausstiege“ sei durch die „vergleichbaren und bereits eingebauten Bahnsteig-Notausstiege“ in Leipzig gegeben. „Es wurde ebenfalls gezeigt, dass die Rettung mobilitätseingeschränkter Personen gewährleistet werden kann“, heißt es weiter in dem 27-seitigen Schreiben der Bonner Behörde. Das Brandschutzkonzept geht davon aus, dass im Notfall 16 164 Menschen aus dem unterirdischen Bauwerk in Sicherheit zu bringen sind. Erkenntnisse, wonach diese Zahl zu niedrig angesetzt ist, hat das Eba nicht. „Die Ermittlung erfolgte im Einklang mit dem Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Diese Art der Ermittlung ergibt immer höhere und damit auf der sicheren Seite liegende Werte.“ Das Eba erklärt in seinem Bescheid zum Thema Brandschutz auch: „Der Nachweis über die Beherrschbarkeit aller bei einem Brand im Hauptbahnhof auftretenden Gefahren und Risiken ist damit erbracht.“

Veränderungen sind auch an einem der drei die Bahnsteige miteinander verbindenden Stege festgeschrieben. Die dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz am nächsten liegende Querung erhält eine Treppe je Bahnsteig mehr als bisher geplant. Weil diese wie auch die Rolltreppen und die Aufzüge anders angeordnet werden, vergrößert sich der wiederholt als zu gering kritisierte Abstand zwischen den Fluchttreppenhäusern und der Bahnsteigkante. Statt 2,05 Meter sind nun 2,86 Meter vorgesehen. Der Bescheid ermöglicht es der Bahn, die Veränderungen in den laufenden Bauarbeiten sofort umzusetzen. Gleichwohl kann gegen ihn vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geklagt werden. Eisenhart von Loeper, Jurist und Sprecher des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, erklärte auf Nachfrage, dass zunächst einmal geklärt werden müsse, wer überhaupt in dieser Sache klageberechtigt sei. Bewerten wollte er das Papier nicht, machte aber deutlich, dass es beim Brandschutz keine Abstriche geben dürfe. „Es bestehen schwerwiegende Bedenken“, sagte er unter Verweis etwa auf die vom Physiker und Betreiber der Internetplattform Wikireal, Christoph Engelhardt, wiederholt formulierten Kritik am Brandschutzkonzept.

Aktionsbündnis wiederholt Bedenken

Neben den nun genehmigten Änderungen sind für S 21 noch weitere neun Änderungsverfahren anhängig. Das Planungsprozedere im geteilten Abschnitt am Flughafen wird noch geklärt. Das Verfahren für den Abstellbahnhof in Untertürkheim wurde im Dezember 2014 neu begonnen.