Wie die Frage für die Stuttgart 21-Volksabstimmung lauten soll, ist noch unklar. Sie muss aber mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten sein.

Stuttgart - Wie genau die Frage lautet, über die die Baden-Württemberger bei der S21-Volksabstimmung entscheiden sollen, steht noch nicht fest. Die Landesregierung legt das wahrscheinlich am 28. September fest. Die Frage auf den Stimmzetteln muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist.

 

Die Bürger werden jedenfalls nicht gefragt, ob sie für oder gegen Stuttgart 21 sind. Auch nicht, ob sie für die Beteiligung des Landes an dem das Milliardenprojekt sind. Denkbar wäre etwa folgende Frage: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage der Landesregierung zum Ausstieg des Landes aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21 zu?“ Dem Stimmzettel wird dann voraussichtlich der Text der Gesetzesvorlage samt Begründung beigelegt.

Kein Dissens

Über die geplante Schnellbahnstrecke zwischen Stuttgart und Ulm wird nicht abgestimmt. Denn in dieser Frage besteht weder innerhalb der grün-roten Landesregierung noch zwischen Kabinett und Parlament ein Dissens.

Grundlage der Abstimmung ist der Entwurf eines Ausstiegsgesetzes der Landesregierung. Darin fordert das Kabinett, dass das Land die Finanzvereinbarungen zu Stuttgart 21 aufkündigt und seinen Anteil von 824 Millionen Euro nicht zahlt. Die Mehrheit des Landtags ist aber für eine Beteiligung des Landes und lehnt das Gesetz daher voraussichtlich ab, so dass es zu einer Volksabstimmung kommen kann.