Der Zeitplan für die Bauarbeiten zu Stuttgart 21 im Mittleren Schlossgarten hakt derzeit an mehreren Stellen.

Stuttgart - Während im Schlossgarten derzeit die Fledermäuse wohl noch ungestört ihren Winterschlaf in den alten Platanen halten, läuft der Bahn zusehends die Zeit davon. Der Plan, demnächst mit dem Abriss des Südflügels sowie dem Versetzen und Fällen der 176 Bäume im Bereich des Baufelds zu beginnen, hakt gleich an mehreren Stellen – und das aus dem gleichen Grund: die Bahn hat bei der Planung ihrer Maßnahmen im Schlossgarten die Belange des Artenschutzes nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Als größte Hürde könnte sich der vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg verhängte Baustopp am Grundwassermanagement erweisen. In der Urteilsbegründung betont der VGH, dass bis zum Abschluss eines zusätzlichen Artenschutzverfahrens sämtliche Arbeiten an der Wasseraufbereitungsanlage ruhen müssen und in diesem Bereich „insbesondere keine Baumfällarbeiten durchgeführt werden“ dürfen. Da der Verlauf der Rohre im Schlossgarten von der Bahn gar nicht genau festgelegt worden sei, wofür die Projektverantwortlichen von den Richtern gerügt wurden, müsse zunächst ein genauer Plan erstellt werden, betont Rechtsanwalt Tobias Lieber, der den Naturschutzbund BUND bei dessen erfolgreicher Klage vor dem VGH vertreten hat.

Urteilsbegründung wird noch ausgewertet

Bis nicht zweifelsfrei feststehe, wo genau die Rohre laufen, dürften daher auch die Bäume im Bereich des Baufelds nicht gefällt werden. Die Juristen der Deutschen Bahn sind nach Auswertung der 39 Seiten umfassenden Urteilsbegründung des VGH zu einem anderen Ergebnis gekommen. Von dem Urteil seien nur die Baumfällarbeiten erfasst, die in direktem Zusammenhang mit den Anlagen der Grundwasseranlage stehen, erklärte ein Bahn-Sprecher.

Die für Januar geplanten Verpflanzungen und Fällarbeiten seien von dem Urteil nicht erfasst und könnten unverändert durchgeführt werden, sobald das Eisenbahnbundesamt (Eba) die Untersagungsverfügung aufgehoben habe. Die Bonner Aufsichtsbehörde prüft derzeit einerseits, ob die Bahn als Bauherr von Stuttgart 21 bei der geplanten Rodung des Baufelds ausreichende Maßnahmen eingeleitet hat, um Juchtenkäferpopulationen sowie seltene Vogel- und Fledermausarten zu schützen. Zudem muss die Behörde nun ihrerseits das VGH-Urteil und die Folgen bewerten. Das Eba sei noch dabei, die schriftliche Urteilsbegründung auszuwerten, so der Sprecher Moritz Huckebrink.

BUND könnte erneut vor Gericht ziehen

„Erst wenn das abgeschlossen ist, kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.“ Drängen lassen will sich das Eba dabei keinesfalls, die Bahn habe die Entscheidung abzuwarten, heißt es. Doch mit jedem weiteren Tag wird eine Rodung des Baufelds bis zum Beginn der Vegetationszeit am 1. März immer unwahrscheinlicher – zumal der BUND erneut vor Gericht ziehen will, sollte das Eba grünes Licht geben. „Der VGH hat uns eine Trumpfkarte zugespielt, die wir bei Bedarf ziehen werden“, betont der Landesgeschäftsführer Berthold Frieß.

Die Folgen wären erheblich: Kann die Bahn das Baufeld nicht wie geplant räumen, verschieben sich auch die Tunnelarbeiten um ein halbes Jahr, was sich wiederum auf die Kosten des auf 4,5 Milliarden Euro gedeckelten Projekts auswirken würde. Die Projektpartner zeigen sich angesichts dieses Szenarios zum Jahresbeginn einigermaßen fassungslos, kommentieren wollen Stadt und Land die Versäumnisse aber nicht. Die Landesregierung gebe keine Stellungnahme ab, sagt der Regierungssprecher Rudi Hoogvliet. Beim Finanzministerium heißt es: „Wenn die Bahn auf das Gelände will, muss sie nachweisen, dass sie es darf. Nur dann wird der Gestattungsvertrag abgeschlossen.“

Nach wie vor gültig bleibt die Allgemeinverfügung der Stadt, gegen die nun aber zwei prominente Stuttgart-21-Gegner vorgehen. Der Krimiautor Heinrich Steinfest und der Produzent und Jazzmusiker Torsten Krill sehen sich durch das vom 12. Januar an verhängte Aufenthaltsverbot im Schlossgarten in ihren Grundrechten verletzt und haben beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Eilantrag dagegen gestellt.