Die Klage eines Polizisten, der wegen eines
Die Berufung eines Polizisten, der wegen eines erlittenen Knalltraumas Schmerzensgeld erstreiten wollte, wurde vom Landgericht Stuttgart zurückgewiesen. Allerdings sind damit nur die zivilrechtlichen Fragen geklärt – nicht die strafrechtlichen.
Stuttgart - Für lange Schlussworte ist keine Zeit im Saal 253 des Stuttgarter Landgerichts. Zwischen zwei Verfahren hat die Richterin die Entscheidung verkündet, dass die Berufung eines Polizisten, der wegen eines erlittenen Knalltraumas Schmerzensgeld erstreiten wollte, zurückgewiesen ist. Der Beamte und sein Anwalt hatten Rechtsmittel eingelegt, nachdem das Verfahren vom Stuttgarter Amtsgericht im vergangenen Sommer eingestellt worden war. Dennoch hat sich Eberhard Bauer nicht bremsen lassen und zu einer kurzen Rede angehoben: „Jetzt ist mein Vertrauen in den Rechtsstaat wiederhergestellt“, sagte er noch, bevor die Richterin ihm und seinen Freunden zu verstehen gibt, dass sie im anderen Verfahren weitermachen muss.
Eineinhalb Jahre lang hat es gedauert, bis Eberhard Bauer erleichtert sein konnte. Ihm war vorgeworfen worden, am 20. Juni 2011 auf der Baustelle des Grundwassermanagements für den umstrittenen Tiefbahnhof gewesen zu sein und einen Knallkörper geworfen zu haben. Durch den Knall erlitten mehrere Polizeibeamte ein Knalltrauma. Bauer hatte stets eingeräumt, auf dem Gelände gewesen zu sein. Mit dem Böller habe er aber nichts zu tun gehabt. Alles Beteuern hat ihm nichts genutzt. Die Polizei durchsuchte sein Haus im Sommerrain, und der Beamte klagte gegen ihn. Einzig ein Video von dem Abend hatte als Beweis gedient. Darauf war zu sehen, wie Eberhard Bauer sich bückte, kurz bevor ein Knallkörper explodierte. Das Verfahren am Amtsgericht war im August 2012 eingestellt worden. Die Richterin hatte damals bereits beim ersten Termin mehr Beweise gefordert.
Schaden in Höhe von 96 000 Euro
Die Berufung hatte der Anwalt des Polizisten damit begründet, er habe noch einen Zeugen mehr hören wollen. Laut der Richterin am Landgericht hätte ihm das früher einfallen müssen. Der Antrag sei zu spät gestellt worden.
An jenem 20. Juni waren mehrere Hundert Stuttgart-21-Gegner nach einer Montagsdemonstration auf das Baustellengelände eingedrungen. Auf dem Gelände wurde ein Schaden in Höhe von rund 96 000 Euro an Maschinen und Materialien angerichtet. Die juristische Aufarbeitung des Tages dauert noch an. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Ermittlungsergebnisse des Strafverfahrens zu dem Böllerwurf an das Amtsgericht übergeben. Das Verfahren, über das gestern entschieden wurde, hatte sich lediglich mit den zivilrechtlichen Forderungen des Polizisten befasst. Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Eberhard Bauer sind noch nicht geklärt.