Das Amtsgericht hat ein Verfahren gegen fünf Stuttgart-21-Gegner eingestellt, die im August 2010 gegen den Abbruch des Nordflügels demonstriert hatten. Die fünf müssen ein Bußgeld bezahlen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Das Amtsgericht hat ein Verfahren gegen fünf Stuttgart-21-Gegner eingestellt, die im August 2010 gegen den Abbruch des Nordflügels demonstriert hatten. Die fünf gehörten zu einer Gruppe, die auf das Dach des denkmalgeschützten Bonatz-Baus gestiegen war. Sie hatten Strafbefehle à 30 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruchs erhalten. Dagegen legten sie Einspruch ein, daher kam es nun zu der Verhandlung.

 

Die fünf widersprachen der Sicht der Staatsanwaltschaft, dass es sich um Hausfriedensbruch handele. Dazu hätte es ja in und an dem Gebäude friedlich zugehen müssen, meinten sie. Stattdessen sei ein Bagger „mit weit aufgerissenem Maul“ auf das denkmalgeschützte Gebäude losgegangen, sagte eine 41-jährige Angeklagte. Dabei hätte der damals noch für das umstrittene Bahnprojekt sprechende SPD- Politiker Wolfgang Drexler versprochen gehabt, der Bau würde Stein und Stein abgetragen werden. Zudem gehe es – damals, als ein Sondereinsatzkommando die Demonstranten vom Dach holte, und nun vor Gericht – „nur vordergründig“ um das Hausrecht. „Eigentlich ging es um Politik“, so die 41 Jahre alte Stuttgarterin.

Beinahe wäre die Einigung zugunsten der Angeklagten am Ende daran gescheitert, dass ihnen ein guter Zweck nicht gut genug erschien. Der Richter und der Staatsanwalt waren bereit, das Verfahren gegen die fünf Stuttgart-21-Gegner einzustellen. Der Richter schlug vor, Geldbußen zu verhängen, die an den Verein Neustart gehen sollen, der straffällig gewordenen Jugendlichen bei der Regulierung von Schäden hilft, die sie angerichtet haben.

Das lehnten die fünf Projektgegner zunächst ab. Sie seien gewaltfrei, da wollten sie nicht, dass mit ihrem Geld Straffällige unterstützt werden. Sie wollten, dass das Geld an Amnesty International fließt. Der Richter widersprach. Er wollte, dass das Geld in Stuttgart einen guten Zweck erfülle. Außerdem gehe es nicht an Straftäter. Es werde zum Beispiel verwendet, um Opfer zu entschädigen, wenn die straffälligen Jugendlichen das nicht können. Hätten die fünf S-21-Gegner letztlich nicht eingewilligt, hätte der Richter ein Urteil gefällt, anstatt der Einstellung zuzustimmen. Denn die Spende an Neustart gehörte zu seinen Bedingungen.