Der Bund für Umwelt und Naturschutz ist mit einem Eilantrag auf vorläufigen Stopp der Stuttgart-21-Bauarbeiten gescheitert.

Mannheim  - Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist mit einem Eilantrag auf vorläufigen Stopp der Bauarbeiten am Bahnprojekt Stuttgart 21 gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim lehnte den Antrag mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss ab. Die grundsätzliche Genehmigung für das Bahnprojekt sei weiterhin wirksam, auch wenn für die Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse, als ursprünglich angenommen. Der BUND hatte einen Baustopp gefordert, um abzuwarten, ob eine Erhöhung der Grundwassermenge genehmigt wird (Az.: 5 S 1908/11).

 

Die Bahn hatte im April dem Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass für einzelne Bauarbeiten mehr Grundwasser abgepumpt werden müsse als ursprünglich angenommen und eine entsprechende Änderung der wasserrechtlichen Genehmigungen beantragt. Der BUND wollte erreichen, dass die Bahn bis zu einer positiven Entscheidung über den Antrag nicht weiterbauen darf.

Maßnahmen von Genehmigungen gedeckt

Dies lehnte der VGH jedoch ab: Die Planfeststellungsbeschlüsse für die grundsätzliche Genehmigung von Stuttgart 21 seien nicht schon deshalb unwirksam, weil die Wassermenge unter Umständen erhöht werden müsse. Die Maßnahmen zum Abriss des Nordflügels des Hauptbahnhofs und zur Vorbereitung des Abrisses des Südflügels sowie die Verlegung von Rohrleitungen zur Grundwasserentnahme seien von den bisherigen Genehmigungen gedeckt.

Die von der Bahn beantragte Änderung ziele nur auf eine Erhöhung der zugelassenen Grundwasserentnahmemengen im genehmigten Rohrleitungssystem. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bahn „bereits vor einer Entscheidung über diesen Änderungsantrag größer dimensionierte Leitungen verlegen oder größere Mengen an Grundwasser als bislang zugelassen entnehmen wolle“, so der VGH.