Die Bahn soll laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein eigenes Planfeststellungsverfahren für den Rückbau des Gleisvorfeldes am Stuttgarter Hauptbahnhof einleiten.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht die Bahn in der Pflicht, ein eigenes Planfeststellungsverfahren für den Rückbau des Gleisvorfeldes am Stuttgarter Hauptbahnhof einzuleiten. In diesem Verfahren könnten Konkurrenten der Bahn ihre Interessen einbringen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern am Dienstag während der Verhandlung.

 

Bei dem Rechtsstreit geht es darum, dass die Stuttgarter Netz AG, ein Zusammenschluss von Schienenverkehrsexperten, den Hauptbahnhof nach der Inbetriebnahme des Stuttgart-21-Tiefbahnhofs übernehmen und damit die Stilllegung verhindern will. Sie hatte dafür plädiert, dass die Bahn ein Stilllegungsverfahren einleitet und dabei den Konkurrenten ihre Infrastruktur zur Übernahme anbieten muss. Dafür fehlt dem Kläger nach Ansicht des Gerichts aber das sogenannte Rechtsschutzinteresse.