Im Juni behandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage eines Privatbahnzusammenschlusses, der oberirdische Gleise am Hauptbahnhof in Stuttgart übernehmen möchte. Dort will die Stadt aber neue Viertel für Arbeiten und Wohnen bauen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht befasst sich im Juni mit einer Klage der Stuttgarter Netz AG (SNAG). Der Zusammenschluss von Privatbahnern hatte gegen das Eisenbahn-Bundesamt geklagt mit dem Ziel, dass die Behörde ein förmliches Stilllegungsverfahren für jene Gleisanlagen anordnet, die die Deutsche Bahn nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 als verzichtbar ansieht. Im Rahmen eines solchen Verfahrens könnte die SNAG ihr Interesse am Weiterbetrieb der Schienenstränge bekunden. Ein Abbau wäre dann nicht ohne weiteres möglich. Den Termin 28. Juni hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht nun auf Anfrage bekannt gegeben.

 

Privatbahner verlieren im ersten Anlauf

Die SNAG beruft sich in ihrer Klage auf das Allgemeine Eisenbahngesetz. Erstinstanzlich hatte der Zusammenschluss im August 2016 vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart verloren. Im Verlauf der damaligen Verhandlungen hatte allerdings der Anwalt der Bahn, die als Beigeladene beteiligt ist, ein separates Planfeststellungsverfahren vor dem Abbau der Gleise in Aussicht gestellt. Das Stuttgarter Gericht hatte in seinem Beschluss die Möglichkeit der sogenannten Sprungrevision eingeräumt. Sie erlaubt es den Klägern unter Auslassung der nächsten Instanz – in diesem Fall der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof – gleich vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Das hat den Termin für die mündliche Verhandlung (Aktenzeichen BVerwG 3 C 21.16 ) nun auf den 28. Juni festgelegt. Sowohl das Eisenbahn-Bundesamt wie auch die SNAG haben den Termin bestätigt.

Betriebskonzept sieht 100 Züge täglich im Kopfbahnhof

Die SNAG möchte Teile des oberirdischen Kopfbahnhofes erhalten und weiter betreiben. Dazu hatte sie 2015 ein Betriebsszenario entworfen, in dem sie davon ausgeht, dass „insgesamt werktäglich mit bis zu 100 Zügen gerechnet“, werden könne. Um diesen Verkehr abwickeln zu können, will die SNAG bis zu acht Gleise im Kopfbahnhof erhalten. Um die entsprechende Anlagen will sie sich in einem Stilllegungsverfahren bemühen.

Vor allem im Stuttgarter Rathaus dürfte man das Verfahren aufmerksam verfolgen. Denn oberirdische Gleisanlagen dürften die Pläne der Stadt am Hauptbahnhof städtebaulich tätig zu werden, zumindest erheblich erschweren. Die Stadt hatte Ende 2001 die Gleisflächen für umgerechnet 459 Millionen Euro gekauft mit der Maßgabe, dass die Bahn diese nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 von ihren Anlagen räumt und an die Stadt übergibt. Nach mehreren Verschiebungen geht die Bahn derzeit davon aus, den neuen Bahnknoten im Jahr 2024 in Betrieb nehmen zu können. Daran würde sich der Abriss der oberirdischen Gleisanlagen anschließen.