Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich im Streit über einen Baustopp bei Stuttgart 21 für nicht zuständig erklärt.

Stuttgart - Über den Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) auf vorläufigen Stopp der Bauarbeiten an Stuttgart 21 gibt es noch keine Entscheidung. Den entsprechenden Antrag gegen das Eisenbahn-Bundesamt verwies das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Dienstag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Dieser sei für Planfeststellungsverfahren für öffentliche Eisenbahnen in erster Instanz zuständig, teilte das Gericht am Dienstag mit.

 

Hintergrund des Eilantrags ist die Überzeugung des BUND, durch die von der Bahn beim Eisenbahn-Bundesamt beantragten größeren Grundwasser-Entnahmen für den geplanten Tiefbahnhof sei eine neuer Planfeststellungsbeschluss nötig (Az.: 2 K 2277/11). Zu dem gleichen Schluss kommt auch eine Studie im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg.