Der Schlossgarten-Ausschuss des Landtags gerät unter Zeitdruck. Am letzten Ferientag tagt das Gremium in einer Sondersitzung, um die Auswertung der Mails von Ex-Ministerin Tanja Gönner zu regeln. Gönner war vor Gericht gescheitert.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Aufklärung des Polizeieinsatzes im Schlossgarten im zweiten Untersuchungsausschuss des Landtags wird zu einem Wettlauf gegen die Zeit. Gut ein halbes Jahr vor der Landtagswahl will das Gremium die Weichen dafür stellen, dass die Mails der früheren Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) doch noch ausgewertet werden können. Dazu wird es sich am letzten der Tag der üblicherweise sitzungsfreien Schulferien, dem Freitag nächster Woche, zu einer Sondersitzung treffen.

 

Die Abgeordneten wollen dabei über Konsequenzen aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg beraten, dass die Dienstmails Gönners dem Landtag zugeleitet werden dürfen. Laut Tagesordnung werden sie über das weitere Vorgehen und neue Beweisanträge entscheiden. Von der Korrespondenz der einstigen CDU-Ministerin erhoffen sie sich auch deshalb neue Erkenntnisse, weil diese bis zuletzt gegen die Übermittlung an das Parlament gekämpft hatte.

Ein Richter soll die private Post aussondern

Nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen war Gönner auch mit einem Antrag an den VGH gescheitert. Die Mannheimer Richter wiesen diesen zurück, forderten vom Landtag aber zugleich schärfere Maßnahmen zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Daten mit „rein persönlichem Charakter“ seien nicht vom Beweiserhebungsrecht eines U-Ausschusses umfasst, sondern müssten von vornherein ausgesondert werden.

Das vom Landtag dafür vorgesehene Verfahren, die Mails gemeinsam mit Gönner und einem Richter zu sichten, bewertete das Gericht als unzureichend. Vielmehr dürften die Daten nur an einen Richter herausgegeben werden, der sie sortiere und alleine die dienstlichen Mails an den Ausschuss übermittele. Die Entscheidung des Amtsrichters müsse zudem mit einer Beschwerde angefochten werden können, was den gesamten Vorgang erheblich verzögern könnte. Schon die Sichtung der im Umweltministerium gespeicherten Mailkopien dürfte erheblich Zeit in Anspruch nehmen. Entgegen den früheren Plänen des Ausschusses wäre Gönner an der Auswertung der Mails nicht mehr beteiligt.

Mails hätten nicht gespeichert werden dürfen

Der Ausschuss-Vorsitzende Jürgen Filius (Grüne) hatte angekündigt, die Vorgaben des VGH genau zu beachten. Dies bedeute, dass die seit 2011 im Umweltministerium gespeicherten Mailkopien das Ressort nur in verschlüsseltem Zustand verlassen dürften. Erst der Richter werde ihren Inhalt zur Kenntnis nehmen, die privaten Teile aussondern und die dienstlichen weiterleiten. In gleicher Weise sei mit den Mails von Gönners früherem Amtschef Bernhard Bauer und zweier einstiger Beamter des Staatsministeriums zu verfahren. Diese hatten sich ebenfalls vehement gegen die Herausgabe gewehrt.

Der VGH hatte zugleich festgestellt, dass die Mails von Gönner, Bauer und insgesamt 600 Mitarbeitern eigentlich gar nicht mehr hätten gespeichert sein dürfen; dies sei „wahrscheinlich rechtswidrig“. Die Kopien waren im Frühjahr 2011 mit Blick auf einen Neuzuschnitt der Ressorts nach der Landtagswahl angefertigt worden. Dieser Zweck hat sich längst erledigt, was auch den Datenschutzbeauftragten des Landes auf den Plan rief. Der Amtschef des Umweltressorts hatte betont, es handele sich um „ein Versehen, das wir bedauern“. Die Mails seien vergessen worden und erst wieder ins Bewusstsein gerückt, als der U-Ausschuss sie beantragte. Man werde die nicht benötigten Daten alsbald löschen lassen.