Das Stuttgarter Amtsgericht hat ein Verfahren gegen den Parkschützer-Sprecher Matthias von Herrmann eingestellt.

Stuttgart - Das Amtsgericht hat am Dienstag das Verfahren gegen den Pressesprecher der sogenannten Parkschützer, Matthias von Herrmann, eingestellt. Ihm wurde zur Last gelegt, in einem Radiointerview am 26. August 2010 im Vorfeld einer Demonstration zum Überschreiten der Bannmeile am Landtag aufgerufen zu haben. Die Verhandlung wurde von rund 30 Zuhörern – die meisten von ihnen Stuttgart-21-Gegner – im Saal verfolgt. Bereits nach einer halben Stunde kam die Richterin zum Schluss, dass die Aussagen von von Herrmann in dem Interview nicht den Charakter eines Aufrufs haben.

 

In der Verhandlung betonte Matthias von Herrmann, er habe nie zum Bruch der Bannmeile aufgerufen. Geplant war eine Menschenkette um die Bannmeile des Landtags, eine Überschreitung jedoch nicht. Mit seiner Aussage „Jetzt überschreiten wir eine Grenze“ habe er eine politische Grenze gemeint.

An das Interview selbst könne er sich nicht mehr genau erinnern. Im Sommer 2011 habe er sehr viele Gespräche mit Journalisten geführt. Als bekannte Figur der Parkschützer sei er immer wieder direkt von der Presse angefragt worden, oft auch direkt vor Ort. Die Tage als der Nordflügel abgerissen wurde, seien eine „dramatische Zeit“ gewesen. Die Richterin beurteilte den Fall als „grenzwertig“ und belehrte von Herrmann, dass er in seiner Position daran denken müsse, dass man seine Worte auch als Aufruf verstehen könnte.

Nach der Verhandlung zeigte sich von Herrmann zufrieden. Lieber wäre ihm jedoch ein Freispruch gewesen. „Wenn es um die Gegner von S 21 geht, wird mehr als genau hingesehen und hingehört“, sagte der Parkschützer. Wenn es jedoch um die Bahn gehe, werde weggehört, wie momentan wieder bei den Juchtenkäfern. Sein Rechtsanwalt, Frank-Ulrich Mann, bestätigte, dass noch zahlreiche Verfahren gegen S-21-Gegner ausstehen, denen ähnlich konstruierte Vergehen vorgeworfen würden. Auch Matthias von Herrmann wird bald wieder vor Gericht erscheinen müssen.