Grün-rote Regierung hat ersten Schritt hin zum Volksentscheid über Stuttgart 21 beschlossen.

Stuttgart - Die grün-rote Landesregierung hat die ersten Weichen für einen Volksentscheid über das Bahnprojekt Stuttgart 21 gestellt. Das Kabinett segnete am Dienstag in Stuttgart mehrheitlich einen Gesetzentwurf ab, mit dem das Land den Finanzierungsvertrag für das Milliarden-Bahnprojekt kündigen kann. Die SPD-Kabinettsmitglieder stimmten mit Ausnahme von Justizminister Rainer Stickelberger dagegen, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte. Stickelberger ist im Gegensatz zur SPD-Führung seit langem für einen Ausstieg aus Stuttgart 21. Als Begründung führt die Regierung vor allem Kostenrisiken und die fehlende Leistungsfähigkeit des geplanten Tiefbahnhofs an.

 

Opposition sieht Grün-Rot auf dem Holzweg

Die Opposition sieht Grün-Rot auf dem Holzweg: „Es gibt gar keine Kündigungsklausel“, sagte CDU-Fraktionschef Peter Hauk. Ziel der Regierung ist es, das Gesetz bewusst im Landtag scheitern zu lassen, um es dann in die Volksabstimmung zu geben. Finanzminister und SPD-Landeschef Nils Schmid widersprach der Kritik der Opposition, die Regierung trickse: „Die Volksabstimmung setzt voraus, dass es in der Regierung einen inhaltlichen Konflikt gibt.“ Das spiegele das Stimmverhalten im Kabinett wider. Auch Kretschmann hält das Vorgehen für angemessen: „Ich fühle mich dabei pudelwohl.“ Einer möglichen Klage von CDU und FDP gegen das Gesetz sieht Kretschmann gelassen entgegen: „Es ist eindeutig mit der Landesverfassung vereinbar.“ Stickelberger erklärte aber auch: „Mit dem S21-Kündigungsgesetz betreten wir verfassungsrechtliches Neuland.“

CDU und FDP wollen den Entwurf prüfen lassen. Das Volk dürfe nicht über Projekte abstimmen, die direkt den Haushalt betreffen. Sollte sich der Staatsgerichtshof damit befassen, könnte sich der Volksentscheid erheblich verzögern. Nach dem Willen von Grün-Rot soll das Volk im November das Wort haben. Zwist besteht zwischen den Koalitionspartnern darüber, in welcher Form bei dem Volksentscheid die Höhe der Ausstiegskosten eine Rolle spielen soll. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach von einem Korridor, den man nennen könne, da die Schätzungen stark voneinander abweichten.

Volksentscheid könnte laut Kretschmann rund 10 Millionen Euro kosten

Dagegen sagte Schmid: „Die Bürger müssen wissen, dass bei einem Ausstieg mindestens eine Milliarde Euro an Schadenersatz anfällt.“ Die Grünen verweisen darauf, dass es laut anderen Schätzungen auch nur rund die Hälfte sein könnte. Der Volksentscheid selbst könnte laut Kretschmann rund 10 Millionen Euro kosten. Zentrales Argument gegen das Bahnprojekt sei die ungeklärte Kostenfrage, sagte Hermann. „Nach allem, was wir bisher wissen, wird Stuttgart 21 deutlich teurer als bisher geplant.“ Es sei wahrscheinlich, dass der Kostendeckel von 4,5 Milliarden Euro durchschlagen werde. Außerdem leiste der geplante Tiefbahnhof längst nicht das, was versprochen worden sei. Hermann ergänzte: „Wir sehen auch große ökologische Risiken.“

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hatte schon angekündigt, dass die Liberalen eine Klage anstreben. Am Dienstag sagte er: „Das Gesetz ist schon deshalb rechtswidrig, weil es keine Ausstiegsklausel in den Verträgen gibt.“ Zudem machte er sich über den Verkehrsminister lustig: „Hermann setzt mit seiner Begründung die Reihe seiner Faschingsauftritte fort.“ Durch die Landtagswahl habe sich nichts geändert: FDP, CDU und SPD seien weiter für Stuttgart 21 und nur die Grünen dagegen. FDP-Landeschefin Birgit Homburger kritisierte: „Grün-Rot versucht, sich mit Taschenspielertricks und gesetzlich fragwürdigen Verfahren über die Runden zu retten.“

CDU-Fraktionschef Hauk bezweifelte erneut, dass sich der Zeitplan der Koalition für den Volksentscheid einhalten lässt. Experten und Opposition bräuchten genügend Zeit, um den Gesetzentwurf zu bewerten. Grün-Rot dürfe die Anhörungszeit nicht beschneiden. „Das lässt sich nicht im Galopp machen.“ Das Kündigungsgesetz bezieht sich nur auf den Tiefbahnhof und dessen Anbindung an die geplante ICE-Trasse nach Ulm. „Die Realisierung der Neubaustrecke Stuttgart - Ulm ist unstrittig und nicht Gegenstand dieses Gesetzes“, heißt es in dem Entwurf.