Die Bäume im Schlossgarten dürfen gefällt werden, das Eisenbahn-Bundesamt hat heute die Genehmigung dazu erteilt. Der BUND will dagegen vorgehen.

Stuttgart - Den umstrittenen Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ steht nichts mehr im Wege. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erteilte der Bahn am Donnerstag die Genehmigung, im Stuttgarter Schlossgarten rund 176 Bäume zu fällen oder verpflanzen. Der BUND kündigte umgehend an, gegen die Genehmigung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mit einem Eilantrag vorzugehen.

 

Die Bahn muss bis Ende Februar im Stuttgarter Schlossgarten 68 Bäume versetzen und mehr als 100 fällen, um im Zeitplan zu bleiben. Da ihr bislang die artenschutzrechtliche Genehmigung fehlte, hatte die Polizei die Vorbereitung zur Räumung des Protestcamps im Schlossgarten gestoppt.

Das EBA begründete die Genehmigung damit, dass nach den vorliegenden Unterlagen die „naturschutzfachlichen Probleme untersucht und bewältigt“ seien. Entsprechende Schutzmaßnahmen habe die Bahn vorgesehen. Die örtlich zuständigen Naturschutzbehörden seien eingebunden worden.

BUND pocht auf ein Planänderungsverfahren

Die Bahn habe bei dem betroffenen Abschnitt seit 2005 Baurecht und könne mit den geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen deshalb beginnen. „Die anstehenden Fällungen sind nicht Bestandteil der Grundwassermanagementarbeiten, für die der VGH Mannheim eine nachträgliche Beteiligung des BUND angeordnet hat“, teilte das EBA weiter mit.

Der BUND ist hingegen der Auffassung, dass die Bäume so lange nicht gefällt oder versetzt werden dürfen, bis das Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement beendet ist. Der VGH hatte im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass für Änderungen am Grundwassermanagement im Schlossgarten naturschutzrechtliche Auflagen nicht berücksichtigt worden seien und der BUND angehört werden müsse.

BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender sagte auf dapd-Anfrage, sie sehe „gute Chancen“, dass die Baumfällungen vom Gericht verboten würden. Ein Eilantrag habe zwar keine aufschiebende Wirkung. Sie gehe aber davon aus, dass Stuttgarts Polizeipräsident Thomas Züfle keinen Polizeieinsatz anordne, bevor die Rechtslage eindeutig sei.

Räumung des Schlossgartens muss noch vorbereitet werden

Wann die Räumung des Schlossgartens und die Fällungen beginnen können, hängt nun davon ab, wann die Polizei mit der Vorbereitung ihres Einsatzes fertig ist. Polizeipräsident Züfle muss für den Großeinsatz wieder Hundertschaften aus anderen Bundesländern anfordern.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte bereits am Mittwoch grünes Licht für die Räumung des Protestcamps im Schlossgarten gegeben, für den Fall, dass das EBA die Baumfällungen genehmigt. Das Gericht hatte drei Eilanträge von Gegnern abgelehnt und das von der Stadt verhängte Betretungs- und Aufenthaltsverbot für die künftige Baufläche für zulässig erklärt.