Die Stadt will ihre finanzielle Mitwirkung bei Stuttgart 21 durch den Gutachter Klaus-Peter Dolde rechtlich absichern lassen.

Stuttgart - Obwohl die Stadt dem erneuten Bürgerbegehren für einen Ausstieg aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21 » jegliche Legitimation abspricht, will sie auf Nummer sicher gehen. OB Wolfgang Schuster hat ein neues Gutachten beim Verfassungsrechtler Klaus-Peter Dolde in Auftrag gegeben. Dolde, der die Position der Stadt schon 2009 beim vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnten Begehren für einen Bürgerentscheid erfolgreich vertreten hatte, soll bestätigen, dass die finanzielle Beteiligung der Stadt an dem Milliardenprojekt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Wie berichtet », berufen sich die Initiatoren des neuerlichen Bürgerbegehrens auf den Paragrafen 104 A. Da ausschließlich der Bund für den Ausbau und die Finanzierung des Fernbahnschienennetzes verantwortlich sei, wäre die Kofinanzierung durch die Stadt verfassungswidrig, meinen projektkritische Juristen. Das Land und der Stuttgarter Rathauschef hatten dagegen in ersten Reaktionen betont, die Frage der Verfassungsmäßigkeit sei bereits 2007 im Auftrag der Projektpartner gutachterlich geprüft worden. Der Gutachter damals hieß ebenfalls Dolde, die Prüfung erfolgte allerdings nur für den Finanzierungsanteil des Landes an der Neubaustrecke.

Zwar habe man das Thema hausintern mehrfach prüfen lassen und sei "sicher", dass die Mitfinanzierung des Projekts durch die Stadt nicht gegen das Grundgesetz verstoße, so der städtische Pressesprecher Markus Vogt. Zur Begründung heißt es, die Rechtsprechung zur Finanzierung sogenannter unechter Gemeinschaftsaufgaben sehe eine gemeinsame Finanzierung als zulässig an. Dennoch werde der Verfassungsrechtler Dolde die Frage noch einmal explizit für die Stadt untersuchen. Anfang März soll die Expertise den Fraktionen und der Öffentlichkeit präsentiert werden.