Der Beschluss, die Erörterung für das geänderte Grundwassermanagement für Mitte Juli anzusetzen, beruht offenbar auch darauf, dass juristische Auseinandersetzungen mit der Bahn vermieden werden sollten. Dies erfuhr die StZ aus informierten Kreisen.
Stuttgart - Der Beschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart, den Erörterungstermin für das geänderte Grundwassermanagement beim Projekt Stuttgart 21 für Mitte Juli anzusetzen, beruht offenbar auch darauf, dass juristische Auseinandersetzungen mit der Bahn vermieden werden sollten. Dies erfuhr die Stuttgarter Zeitung aus informierten Kreisen. Offiziell wurde dies zwar nicht bestätigt, allerdings wies ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch darauf hin, dass „der Projektträger (die Bahn, d. Red.) bei einer bestimmten Planungsreife einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf Erörterung hat.“
Auch der S-21-Sprecher Wolfgang Dietrich erklärte am Mittwoch in einer schriftlichen Mitteilung, dass „alle Voraussetzungen für die Erörterung vorliegen und weitere Verzögerungen der gesetzlichen Vorgabe widersprechen, die Erörterung zügig abzuschließen“. Die Information, dass die Bahn mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht drohte, wollte das Kommunikationsbüro nicht kommentieren. Allerdings wurde nach StZ-Informationen beim Land mit einem solchen Schritt fest gerechnet und der Bahn auch gute Chancen auf einen Erfolg eingeräumt.
Die Kritik richtet sich gegen den Landesumweltminister
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums, die Erörterung für den 15. bis 17. Juli anzuberaumen, obwohl die abschließenden Stellungnahmen des städtischen Amts für Umweltschutz und des Landesamts für Geologie erst Ende Juli vorliegen, war vor allem von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) kritisiert worden. „Wir haben diese Bedenken bereits im Vorfeld dem Regierungspräsidium mitgeteilt“, sagte ein Sprecher Unterstellers gestern. Das Ministerium habe immer klargemacht, dass es sich als oberste Fachaufsichtsbehörde für strenge Anforderungen im Grundwasserschutz einsetze. Unabhängig davon werde auch von Untersteller nicht bestritten, dass allein das Regierungspräsidium für das Verfahren zuständig sei. Auch das Verkehrsministerium teilt diese Auffassungen.
Beide von Grünen geführte Ministerien erhielten gestern Schützenhilfe des Innenministeriums, an dessen Spitze der SPD-Politiker Reinhold Gall steht. „Wir teilen die Auffassung anderer Ministerien, dass ein Erörterungstermin idealerweise erst dann angesetzt werden sollte, wenn alle relevanten Stellungnahmen auf dem Tisch liegen“, sagte ein Sprecher. Allein das Regierungspräsidium als zuständige Anhörungsbehörde könne aber die Frage beantworten, ob die erforderliche Planungstiefe gegeben sei, zu der ein Projektträger einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf Erörterung habe. „Wird diese wie vorliegend bejaht, trifft das Regierungspräsidium sogar eine verfahrensrechtliche Verfahrensförderpflicht“, betonte das Innenministerium und gibt der Behörde zumindest in dieser Frage Flankenschutz.
Der S-21-Sprecher begrüßt die Entscheidung
Das Regierungspräsidium vertritt die Auffassung, dass auch ohne die beiden Stellungnahmen die grundsätzlichen Fragen der rund 10 000 Einwendungen diskutiert werden könnten. Schließlich hätten sowohl das Amt für Umweltschutz als auch das Landesamt für Geologie in einer ersten Runde Stellungnahmen abgegeben, die von der Bahn beantwortet worden seien. Momentan verfassten die beiden Behörden ihre Stellungnahmen dazu. Zumindest für die Stadt Stuttgart ist das Vorgehen kein Problem. „Es ist für den Erörterungstermin nicht hinderlich, dass die abschließende Stellungnahme der Stadt nicht vorliegt“, sagte ein Sprecher, „zumal es vor allem um die Einwände der Bürger geht.“
Der S-21-Sprecher begrüßte die Entscheidung, die Anhörung vor der Sommerpause durchzuführen. „Das ist ein weiterer Baustein, um den Gesamt-Bauzeitenplan und damit letztlich den Inbetriebnahmetermin zu erfüllen“, sagte Dietrich. Ob die Genehmigung für die Entnahme von 6,8 statt drei Millionen Kubikmeter Grundwasser allerdings Anfang 2014 vorliegt, wie von der Bahn gewünscht, ist offen. Nach der Erörterung wird das Regierungspräsidium im Herbst einen Bericht an das Eisenbahn-Bundesamt schicken, das dann über die Genehmigung entscheidet. Allerdings will in den Ministerien niemand ausschließen, dass ein Nacherörterungstermin notwendig werden könnte, falls neue Fragen auftauchten. Das Amt für Umweltschutz sieht aber nur noch bei zwei von 56 Punkten Klärungsbedarf. Dagegen könnte die Stellungnahme des Landesamts für Geologie durchaus Probleme aufwerfen. „Das läuft nicht ungestreift durch“, heißt es.