Der Verwaltungsgerichtshof muss sich abermals mit einer Klage gegen Stuttgart 21 beschäftigen. Ein Hausbesitzer an der Jägerstraße befürchtet Schäden an seiner Immobilie.

Stuttgart - Der Besitzer eines Gebäudes an der Jägerstraße klagt gegen die Genehmigung, wonach die Bahn für den Bau von Stuttgart 21 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser umwälzen darf. Die Bahn hatte die Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) als „entscheidenden Meilenstein für die weiteren Baumaßnahmen im Stadtzentrum“ gewürdigt.

 

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) bestätigte den Eingang der Klage. Nach Auskunft von Karsten Harms, Vorsitzender Richter am VGH, dauern Verfahren dieser Art im Durchschnitt ein Jahr. Der Kläger habe Akteneinsicht beantragt. Die Schriftstücke müssten zunächst bei der Bahn und dem EBA angefordert werden.

BUND zieht Unmut von S-21-Gegnern auf sich

Der Kläger befürchtet Schäden an seiner Immobilie durch Hangrutschungen. Um Gutachter bezahlen zu können, sammeln S-21-Gegner Geld auf einem Treuhandkonto. Hannes Rockenbauch, Stadtrat von SÖS Linke Plus, hatte am Rand der jüngsten Montagsdemo zu Spenden aufgerufen. „Es ist schwer, Gutachter zu finden, die gegen die Bahn ins Feld ziehen“, sagt Hans Heydemann von den projektkritischen „Ingenieuren 22“. Enttäuscht zeigt er sich vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Der hatte im Landesvorstand eine Klage gegen die Planänderung abgelehnt, obwohl es ein gegenteiliges Votum des BUND-Regionalverbands Stuttgart gegeben hat. Dessen Geschäftsführer Gerhard Pfeifer bestätigt den Vorgang.