Der Verkehrsminister Winfried Hermann verlangt von der Bahn, dass sie bis zum 10. Januar – und damit spätestens zehn Tage vor der nächsten Sitzung des Lenkungskreises – aktuelle Unterlagen über die Kostenexplosion bei Stuttgart 21 vorlegt.

Stuttgart - Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) verlangt von der Deutschen Bahn, dass sie bis zum 10. Januar und damit spätestens zehn Tage vor der nächsten Sitzung des Stuttgart-21-Lenkungskreises aktuelle Unterlagen über die Kostenexplosion bei dem umstrittenen Bahnprojekt vorlegt. In einem Schreiben Hermanns an Bahn-Technikvorstand Volker Kefer heißt es, dies entspreche der Geschäftsordnung des Gremiums.

 

Die Finanzierungspartner müssten genügend Zeit haben, sich vorzubereiten „und Ihre Schlussfolgerungen aus den bisher vorgelegten Unterlagen nachvollziehen zu können“.

Verstoß gegen den Finanzierungsvertrag

Zugleich kritisierte Hermann die bisherige Informationspolitik des Konzerns scharf. So hätten Bahn-Vertreter am 19. Dezember – also sechs Tage nach Bekanntwerden der Kostensteigerung von 4,5 auf bis zu 6,8 Milliarden Euro – bei einem Vorbereitungstreffen für den Lenkungskreis lediglich aus bereits öffentlich bekannten Unterlagen referiert. Nachfragen seien unter Hinweis auf die ausstehenden Beschlüsse des Aufsichtsrats über das Projekt abgelehnt worden. „Stattdessen wurde eine Vorlage für den Lenkungskreis unterbreitet, die in der Sache und auch formal-rechtlich völlig inakzeptabel ist“, so der Minister.

Das Vorgehen der Bahn sei im Übrigen ein Verstoß gegen den Finanzierungsvertrag, in dem den Projektpartnern Anspruch auf Auskunft zugesagt worden sei. Ein Angebot Kefers für ein informelles Treffen hat Hermann ausgeschlagen. Er besteht auf einer umfassenden Information des Lenkungskreises. Die Bahn habe schriftlich nachvollziehbar darzulegen, woraus sich die Mehrkosten von 1,1 Milliarden Euro sowie weitere Risiken von 1,2 Milliarden Euro ergeben hätten und wie sie berechnet wurden. Zugleich stellte der Minister nochmals klar, dass sich das Land an allen weiteren Kosten, die den Landesanteil von maximal 930 Millionen Euro an S 21 überschreiten, nicht beteiligen werde. Dies gelte insbesondere auch für die von der Bahn gegenüber ihrem Aufsichtsrat eingeräumten Risiken von weiteren 1,2 Milliarden Euro.