Stuttgart 21 Planfeststellungsbeschlüsse mit Lücken
Obwohl an der Neubaustrecke nach Ulm und an den Tunneln in Stuttgart bereits gegraben wird, liegen der Bahn noch nicht alle Genehmigungen vor. Ob so gebaut werden darf, wie die Bahn beantragt hat – darüber entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) mit einem sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Es hat die örtlich zuständigen Regierungspräsidien (RP) mit Anhörung und Erörterung der Pläne beauftragt, die die Erkenntnisse daraus an das Eba weiterleiten.
Stuttgart-Mitte
Noch nicht abgenommen ist das Brandschutzkonzept für den neuen Tiefbahnhof. Im April will die Bahn das Konzept vorstellen, im Sommer soll es genehmigt sein. Ebenfalls noch offen ist die 14. Planänderung für den Nesenbachdüker, einen Abwasserkanal, der nun in offener Bauweise erstellt werden soll. Auf die Genehmigung der auf mehr als sechs Millionen Kubikmeter verdoppelten Grundwasserentnahme wartet die Bahn noch. Die Unterlagen werden im Frühjahr vom RP Stuttgart an das Eba übergeben. Wann die einzelnen Genehmigungen vorliegen werden, dazu macht das Eba keine detaillierten Angaben.
Untertürkheim
Das Genehmigungsverfahren für den Abstellbahnhof Untertürkheim ruht. Die Bahn erarbeitet dafür neue Unterlagen.
Filderbereich
Das Verfahren für den Abschnitt auf den Fildern mit dem Flughafenbahnhof und der Anbindung der Gäubahn ist im Gang. Das Regierungspräsidium Stuttgart beschäftigt sich gerade mit den mehr als 5500 Stellungnahmen und Einwendungen. Im Sommer wird es dazu mehrere Tage lang eine öffentliche Erörterung geben. Wann die Unterlagen zur Genehmigung an das Eba gehen und wann die Bonner Behörde entscheidet, steht noch in den Sternen. Die Bahn setzt darauf, dass die Genehmigung im Februar 2015 vorliegt. Nur dann sei es realistisch, dass dieser Abschnitt mit dem Gesamtprojekt S 21 und Neubaustrecke wie von der Bahn beteuert und geplant im Dezember 2021 in Betrieb gehen könne.
Neubaustrecke
Für den neun Kilometer langen ersten Abschnitt der Neubaustrecke von Wendlingen bis Kirchheim/Teck mit dem Albvorlandtunnel läuft das Verfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart noch. Gleiches gilt für den letzten Abschnitt im Bahnhof Ulm, wo die Bahn mit neuen Unterlagen nachgelegt hat. Dieses Verfahren wird übrigens vom Regierungspräsidium Tübingen betreut.
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