Die CDU prüft, ob sie gegen eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 klagen will. Sie sieht darin einen Verfassungsbruch.    

Stuttgart - Sollte die neue grün-rote Regierungskoalition mit ihrer Absicht Ernst machen und im Konflikt über Stuttgart 21 das Volk an die Urnen rufen, wird die dann oppositionelle CDU-Fraktion juristische Schritte dagegen prüfen. Das kündigte deren Vorsitzender Peter Hauk an. "Wir beteiligen uns nicht an einem Verfassungsbruch", erklärte eine Sprecherin Hauks. Denn für einen solchen hält die Union die von Grün-Rot beabsichtigte Volksabstimmung, die im Oktober stattfinden soll. Man habe zwar keine aktuelle Prüfung beauftragt oder gar vorliegen.

 

Hauk bezieht sich aber auf gutachterliche Einlassungen des Stuttgarter Juristen und langjährigen Rechtsberaters der schwarz-gelben Landesregierung, Klaus-Peter Dolde, und des ebenfalls mehrfach im Landesauftrag Rat gebenden Heidelberger Verfassungsjuristen Paul Kirchhof.

Im vergangenen Herbst hatte der amtierende Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) die beiden beauftragt, das seinerzeit von den Sozialdemokraten ins Gespräch gebrachte Referendum rechtlich unter die Lupe zu nehmen. Damals äußerten sie sich ablehnend. Daran hat sich nichts geändert.

Zieht die CDU vor den Staatsgerichtshof?

Zum einen verweisen die Rechtsexperten darauf, dass es einen rechtmäßig zustande gekommenen Vertrag gibt, der die Beteiligung des Landes an dem Investitionsvorhaben regelt. Es könne nicht angehen, diesen per Volksabstimmung zu kippen. Das würde der Maßgabe der Vertragstreue nicht genügen. Zum anderen gehe es um eine rein fiskalische Frage. Dadurch sei der Landeshaushalt berührt. Dieser dürfe aber ebenfalls nicht Gegenstand einer Volksabstimmung werden.

Grüne und Sozialdemokraten waren in ihrer Kompromissformel zu Stuttgart 21 übereingekommen, bei einer Volksabstimmung die finanzielle Beteiligung des Landes an dem Bauprojekt infrage zu stellen. Hierzu solle ein sogenanntes Ausstiegsgesetz formuliert werden, über das der Landtag entscheiden soll. Da voraussichtlich eine Mehrheit von CDU, FDP und SPD gegen dieses Ausstiegsgesetz stimmen würde, könnte die Landtagsminderheit, in diesem Fall die Grünen, nach Artikel 60 der Landesverfassung beantragen, dass sich das Volk mit dem Gesetz befasst.

"Selbstverständlich stimmen wir dagegen", kündigte Hauks Sprecherin für den Fall an, dass ein solches Ausstiegsgesetz in den Landtag gebracht würde. Zuvor würde die Landtagsfraktion die Frage aufrufen, ob man den Gang zum Staatsgerichtshof antreten solle. "Die Fraktion wird das entscheiden", sagte die Sprecherin.