Der Nesenbachkanal unter dem S21-Tiefbahnhof darf gebaut werden. Darin wird Abwasser unter dem Bahnhof hindurch geführt. Einige Stadtbahnlinien können wegen des Kanalbaus von 2016 an für neun Monate nicht genutzt werden.

Stuttgart - Der Bahn drohen planungsrechtlich keine weiteren Verzögerungen der Arbeiten am S-21-Bahnhofstrog im Mittleren Schlossgarten. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigte nun die geänderten Pläne für den Bau des Nesenbachabwasserkanals, des sogenannten Dükers.

 

„Das ist eine weitere gute Nachricht für das Projekt“, sagte der S-21-Sprecher Wolfgang Dietrich danach. Die Dükerbauwerke seien zentrale Bausteine des Bahnhofsneubaus, „weil sie unterhalb des Trogs entstehen und deshalb zuerst gebaut werden müssen“. Damit werde es neben dem bestehenden Bauabschnitt 16 bald eine weitere Baugrube geben. Dies wird dadurch ermöglicht, dass das EBA Sofortvollzug angeordnet hat, so dass Klagen den Baubeginn nicht verhindern.

In dem neuen Kanal wird der größte Abwassersammler der Stadt, der Nesenbachkanal, unter dem neuen Tiefbahnhof hindurch geführt. Der Düker wird in offener Bauweise erstellt, also von oben gegraben. Ursprünglich war ein Druckluftvortrieb vorgesehen gewesen, was die Baufirma aber als zu kompliziert erachtete.

Stadtbahn für neun Monate ausgebremst

Der Kanal wird durch eine leicht veränderte Lage nun kürzer, allerdings führt dies dazu, dass die Stadtbahnstrecken zwischen Staatsgalerie und Charlottenplatz von vermutlich Mitte 2016 an für neun Monate nicht genutzt werden können. Die Strecken zwischen Staatsgalerie und Hauptbahnhof dürften vom Sommer 2017 an für zwei Jahre unpassierbar sein. Da die SSB aber weiterhin alle Haltestellen anfahre, gebe es keine erheblichen Einschränkungen, meint das EBA im Genehmigungsbescheid.

Auch der Straßenverkehr werde nicht unzumutbar betroffen, da die Bahn garantiere, dass die Zahl der Fahrstreifen auf der Schillerstraße, einschließlich Busspur, erhalten bleibe. Die Behörde macht der Bahn allerdings Auflagen, um eine Gefährdung der Grundgipsschicht, die das Grundwasser abdichtet, nicht zu gefährden. Dies war vom Umwelt- und Naturschutzverbänden in ihren Einwendungen immer wieder thematisiert worden. Als Vorteil sieht das EBA, dass weniger Grundwasser umgewälzt werden müsse.