Ein Kläger, der sich gegen den Abriss seines Hauses für den Bau des Durchgangsbahnhofs bei Stuttgart 21 wehren wollte, ist nun auch mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Stuttgart - Ein von den Bauarbeiten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 betroffener Wohnungseigentümer ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Erste Senat habe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Der Mann wollte einen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim anfechten. Dieser hatte im August 2012 einen Eilantrag des Mannes abgelehnt, mit dem er die Bauarbeiten für das Bahnprojekt auf dem Grundstück verbieten lassen wollte, auf dem das Mehrfamilienhaus steht. Das Gebäude muss laut Planfeststellungsbeschluss als „notwendige Folgemaßnahme“ abgebrochen werden.
Aus Sicht des Klägers ist die Baugenehmigung für das Bahnprojekt im Planfeststellungsabschnitt 1.1, zu dem der Tiefbahnhof selbst und die Talquerung gehören, rechtswidrig. Er hatte daher zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt. Im Mai 2012 hatte der Kläger beim Eisenbahn-Bundesamt die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt. Zur Sicherung des geltend gemachten Anspruchs stellte er im Juni 2012 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, den der VGH aber ablehnte.