Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Die Baustellen für Stuttgart 21 verursachen Lärm – vielerorts mehr Krach, als zulässig ist. Alleine rund um die Baustellen im Stuttgarter Norden – also am Wart- und am Kriegsberg sowie an der Zentralen Logistikfläche am Inneren Nordbahnhof, übersteigen die Pegel die Grenzwerte so, dass nach Angaben der Bahn an 410 Gebäuden Lärmschutzfenster eingebaut werden müssen – auf Kosten des Schienenkonzerns versteht sich. Für die Abwicklung der Arbeiten sind allerdings die Eigentümer zuständig, die schließlich die Rechnung an die Bahn weiterreichen.

 

Zurückhaltung beim Einbau der Lärmschutzfenster

Gut die Hälfte dieser Gebäude hat die Bahn mittlerweile in Augenschein genommen. Bei diesem Vor-Ort-Termin wird nach entsprechenden Messungen festgelegt, welche Art von Lärmschutzfenster eingebaut werden. Allerdings gibt es auch Eigentümer, die von alldem nichts wissen wollen. Jeder zehnte, dessen Gebäude in Augenschein genommen wurde, verzichtet nach Angaben der Bahn auf den lärmmindernden Umbau. Und bei gut einem Drittel hat es noch nicht einmal die Begehung geben, weil sich die Eigentümer nach einer entsprechenden Kontaktaufnahme durch die Bahn erst gar nicht gemeldet haben.

Betroffen ist unter anderem auch eine Flüchtlingsunterkunft der Stadt an der Nordbahnhofstraße. Das Gebäude grenzt unmittelbar an die Zentrale Baulogistikfläche an, auf der der Abraum aus der Stuttgart-21-Tunneln von Lastwagen auf Züge umgeladen werden. Die starke Belastung der Unterkunft ist schon länger bekannt. Doch nach wie vor befinden sich städtische Ämter in Absprachen mit der Bahn über den Einbau der Fenster, wie ein Rathaus-Sprecher auf Anfrage erklärt.

Anwohner fordern Entschädigung

An anderen Baustellen, wo auch Lärmschutzfenster nicht weiterhelfen bietet die Bahn den vorübergehenden Umzug in Hotels an. In Untertürkheim wollten Betroffene das nicht hinnehmen und forderten gerichtlich eine nächtliche Baupause – letztlich erfolglos. In der Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim weitete die Bahn aber ihre Angebote nochmals deutlich aus. So sei auch der zeitweise Umzug in eine Ferienwohnung möglich. „Zudem wird eine Unterbringung an entfernteren Orten ermöglicht (z.B. Urlaubsorte)“ heißt es in einem Schriftsatz, den der Vertreter der Bahn in das Verfahren einbrachte. Die Betroffenen in Untertürkheim fordern mittlerweile aber eine Entschädigung der Bahn, weil die Nutzung ihrer Wohnungen über Monate hinweg nur eingeschränkt möglich sei. Noch hat sich die Bahn dazu nicht geäußert.