Die Bahn hat damit begonnen, die Lärmschutzwand an der Sängerstraße zu errichten, die die Anwohner vor Baustellenlärm bei Stuttgart 21 schützen soll. Bald müssen sich dort auch Stadtbahnfahrgäste an neue Wege gewöhnen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart
Die Baustellenanrainer im Kernerviertel haben Aussicht auf etwas mehr Ruhe. Doch das Mehr an Ruhe geht einher mit einem Weniger an Aussicht: Fast zehn Meter hoch ist die Lärmschutzwand, die das Quartier vor dem Krach verschonen soll, der von der S-21-Baustelle im Bereich der Sängerstraße ausgeht. Die Bahn geht davon aus, dass die Wand, für die derzeit die Stützen errichtet werden, in der ersten Novemberwoche fertig sein wird. Dann soll dahinter die bisherige Zugangsspindel zum Stadtbahnhalt Staatsgalerie abgerissen werden. Fußgänger erreichen diese und den Durchgang zum Schlossgarten dann über einen neuen Zugang – der allerdings nicht barrierefrei ist. Die Wand wirke sich „deutlich pegelmindernd aus“, sagte Florian Bitzer vom Bahnprojekt Stuttgart-Ulm vergangene Woche vor Stadträten, als es unter anderem um den Lärmschutz im Kernerviertel ging. Die Wand wird mit einem großen Tor versehen, das verschlossen werden kann. Die Öffnung stellt sicher, dass Lastwagen und Baugeräte auf die Baustelle gelangen, auf der der letzte Teil der Querung der Stuttgarter Innenstadt für S 21 entstehen soll.

 

Planänderung beantragt

Für den dortigen Bereich auf der künftigen Tunneldecke hat die Bahn eine weitere Änderung der ursprünglich genehmigten Pläne beantragt – in diesem zentralen Abschnitt bereits zum 15. Mal. Betroffen ist das sogenannte südliche Schwallbauwerk. Aus dem etwa drei Geschosse hohen Gebäude an der Sängerstraße soll die Luft entweichen, die Züge in den Bahnhof schieben. Im Brandfall wird das Gebäude zum Rauchabzug aus den Tunneln auf die Filder und ins Neckartal benutzt. Die Bahn hat die Änderung im April dieses Jahres beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt. Die Behörde will demnächst die Betroffenen hören. Die Bahn rechnet noch im November mit einer Genehmigung.