Laut Verkehrsministerium können die Stuttgart-21-Bauarbeiten wegen des neuen Genehmigungsverfahrens für das Grundwassermanagement erst 2014 beginnen. Die Information stammt von der Bahn, die die Verzögerung offiziell weiter bestreitet.
Stuttgart - Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat am Donnerstag einen Bericht der Stuttgarter Zeitung bestätigt, wonach die Deutsche Bahn selbst nicht vor Januar 2014 mit der Fortsetzung ihrer Arbeiten am Stuttgart-21-Tiefbahnhof und den Tunnels im Stadtgebiet rechnet. Dem Ministerium sei diese Einschätzung der Bahn seit Ende der vergangenen Woche bekannt, teilte der Ministeriumssprecher Edgar Neumann auf Anfrage mit. Hintergrund ist, dass sich die Grundwassermenge, die aus den Baugruben abgepumpt und wieder infiltriert werden muss, um mehr als 100 Prozent erhöht hat. Deshalb muss ein neues Planfeststellungsverfahren inklusive öffentlicher Erörterung für das Grundwassermanagement durchgeführt sowie eine zweite Abpumpanlage auf dem Gelände des Bahnhofssüdflügels gebaut werden.
Der Sprecher des Bahnprojekts, Wolfgang Dietrich, hatte dagegen wiederholt betont, am Bauzeitenplan ändere sich durch das Änderungsverfahren nichts; Anfang 2013 könne mit dem Bau begonnen werden. Auch am Donnerstag blieb das Kommunikationsbüro bei seiner Darstellung. Der bestehende Planfeststellungsbeschluss für den Tiefbahnhof insgesamt bleibe gültig und Grundlage für die Baumaßnahmen Anfang 2013, hieß es auf Anfrage der StZ. Auch an der im Lenkungskreis kommunizierten Terminlage für die Inbetriebnahme ändere sich nichts.
Das Verkehrsministerium erklärte dazu, die Beschlüsse zu verschiedenen Bauabschnitten berechtigten die Bahn zwar „grundsätzlich zur Durchführung von Bauarbeiten im Talkessel“, man gehe aber davon aus, „dass Hauptbaumaßnahmen, die in das Grundwasser eingreifen, wie zum Beispiel das Ausheben des Trogbauwerks für den Tiefbahnhof und Tunnelbauwerke im Talkessel, nicht ohne funktionierendes Grundwassermanagement möglich sind“. Zu diesem Schluss kommt das Ministerium nicht aufgrund eigener Kenntnisse, sondern unter Berufung auf die „bisherigen Aussagen der DB AG“, so die Auskunft.
Bauarbeiten mit nur einer Grundwasserzentrale
Der Stuttgarter Baubürgermeister Matthias Hahn hält es, wie berichtet, ebenfalls für ausgeschlossen, dass die Bahn, wie von Dietrich angekündigt, die Bauarbeiten mit nur einer Grundwasserzentrale beginnen kann, wenn das umfangreiche Änderungsverfahren zum Gesamtkomplex Grundwassermanagement nicht bis Jahresende abgeschlossen sein sollte.
Der Terminverzug hat für die Bauherrin von Stuttgart 21 erhebliche finanzielle Folgen. Die Bahn habe „wiederholt in verschiedenen Zusammenhängen vorgetragen, dass Verzögerungen zur Mehrkosten führen können“, bestätigte das Ministerium. Projektbezogene Mehrkosten von 40 Millionen Euro pro Jahr bei einem Stillstand der Arbeiten hatte Bahn-Vorstand Volker Kefer selbst bereits in der Schlichtung 2011 prognostiziert. Hinzu kommen möglicherweise Strafzahlungen an beteiligte Firmen, die bereits über Aufträge in dreistelliger Millionenhöhe verfügen und nicht wie geplant mit dem Bau beginnen können. Und schließlich drohen Strafzahlungen an die Stadt, wenn die Bahngrundstücke nicht vertragsgemäß übergeben werden. Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) erklärte am Donnerstag, der Strafzins belaufe sich auf vier Prozent über dem Basiszinssatz, der derzeit bei nur 0,12 Prozent liege. Die Kaufsumme liegt bei rund 380 Millionen Euro, so dass die Stadt Anspruch auf rund 15 Millionen Euro jährlich habe.
Auch beim Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hält man nach Informationen der Stuttgarter Zeitung die Aussage Dietrichs, im Januar 2013 mit den Bauarbeiten für den Tiefbahnhofstrog beginnen zu wollen, für unrealistisch. In Kreisen des Eisenbahn-Bundesamts geht man davon aus, dass ein Baustart nicht vor 2014 möglich ist.
Offiziell heißt es beim RP, die Dauer des Planfeststellungsverfahrens könne nicht verlässlich eingeschätzt werden. Die Zeitspanne richte sich auch nach der Anzahl und der Qualität der Einwände, so RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs. Er schloss nicht aus, dass die geänderten Planunterlagen nicht erst zu Beginn des Schuljahres 2012/2013, sondern bereits gegen Ende der Sommerferien ausgelegt werden. Rein rechtlich sei es zulässig, die Bürgerbeteiligung auch mitten in der Ferienzeit durchzuführen, so der Sprecher. Mit Rücksicht auf die Brisanz des Themas Stuttgart 21 werde man dies aber vermeiden.