Die Bahn will vom kommenden Montag an die Arbeiten zu Stuttgart 21 im Schlossgarten vorantreiben. Die Erlaubnis dafür liegt vor.

Stuttgart - Die Bahn will vom kommenden Montag an nach einem Bericht der Südwest Presse (Freitag) im Schlossgarten die Arbeiten für das Projekt Stuttgart 21 vorantreiben. Zwar habe das Unternehmen bisher bereits Bauarbeiten durchgeführt - allerdings nur auf Flächen im Park, die der Stadt Stuttgart gehören. Seit Anfang dieser Woche darf sie das nach Angaben des in Ulm erscheinenden Blattes aber auch auf landeseigenen Flächen. Der dazu notwendige Gestattungsvertrag sei unterzeichnet worden, wie ein Sprecher des SPD-geführten Finanzministeriums dem Blatt bestätigte. Dieser Vertrag regelt die Abtretung von Nutzungsrechten zwischen dem Land als Eigentümer der Grundstücke und der Bahn als Bauherrin.

Auch Wolfgang Dietrich, Projektsprecher von Stuttgart 21, sei von der Vertragsunterzeichnung unterrichtet worden. Er kündigte am Donnerstag bei einem Besuch der Zeitung an, dass ab Montag Rohre für das Grundwassermanagement im Schlossgarten aufgebaut würden, heißt es in dem Bericht.

 

Entwurf zum Kündigungsgesetz

Das baden-württembergische Parlament berät am Freitag (10 Uhr) zum ersten Mal über einen Gesetzentwurf zum möglichen Ausstieg des Landes aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21. Dafür bringt die grün-rote Landesregierung den Entwurf des sogenannten Kündigungsgesetzes ein. Darin wird die Landesregierung verpflichtet, die Finanzierungsverträge für das 4,1 Milliarden Euro teure Bauvorhaben zu kündigen. Der Beitrag des Landes beträgt 824 Millionen Euro. Die zweite Lesung ist für Ende September angesetzt.

Stimmt im Landtag eine Mehrheit gegen den Entwurf, kann ein Drittel der Abgeordneten eine Volksabstimmung beantragen. Zu der wird es dann voraussichtlich am 27. November kommen. Das Gesetz ist aus Sicht der CDU/FDP-Opposition verfassungswidrig und rechtlich fragwürdig, unter anderem weil keine Kündigungsrechte in dem Vertragswerk zu Stuttgart 21 bestünden. Dennoch erklärten die beiden Fraktionen, auf eine Klage verzichten und die Entscheidung den Menschen in Baden-Württemberg überlassen zu wollen.

Zeltdorf soll zunächst unberührt bleiben

Die Ausweitung der Bauarbeiten für Stuttgart 21 im Schlossgarten sollen das Zeltdorf der Gegner des Bauvorhabens zunächst nicht berühren. „Wenn diese Flächen gebraucht werden, werden wir rechtzeitig darüber informieren. Das wird kein Überraschungsthema werden“, sagte Projektsprecher Wolfgang Dietrich der Nachrichtenagentur dpa am Freitag in Stuttgart. Es hänge vom Baufortschritt ab, ob die kleine Siedlung aus Zelten und Tipis noch vor der geplanten Volksabstimmung am 27. November geräumt werden müsse.