Die Juristen zu Stuttgart 21 werfen der Bahn Täuschung bei den Projektkosten vor und leiten daraus Schadenersatzansprüche der Stadt ab. Falls OB Schuster die Verjährungsfrist verstreichen lasse, mache er sich strafbar.

Stuttgart - Projektkritische Juristen zu Stuttgart 21 haben die Stadt vor der Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Bahn gewarnt. Dies könne den Vorwurf der strafbaren Untreue gegenüber dem scheidenden OB Wolfgang Schuster begründen, so der Sprecher der Gruppe, Rechtsanwalt Bernhard Ludwig. Im Jahr 2010 sei offenbar geworden, dass die Bahn schon Anfang 2009 mit Projektkosten von rund fünf Milliarden Euro kalkuliert habe. Das habe der Konzern den Projektpartnern beim Abschluss des Finanzierungsvertrags im April 2009 verschwiegen. Dies belege die von der Bahn aktuell eingeräumte Verteuerung von 4,5 auf bis zu 6,8 Milliarden Euro.

 

2011 hatten die Grünen im Rat die Verwaltung gefragt, ob sie im Vorfeld von der Kostenexplosion gewusst habe und sich daraus Schadenersatzansprüche ergäben. Schuster habe die Anfrage wegen der bevorstehenden Volksabstimmung für gegenstandslos erklärt. Laut Ludwig läuft die Frist für Schadenersatzansprüche gegenüber der Bahn zum Jahresende ab. Wenn der OB diese Frist wissentlich verstreichen lasse, erfülle dies den Straftatbestand der Untreue, weil er seine Amtspflicht, die Vermögensinteressen der Stadt wahrzunehmen, grob vorsätzlich verletze.